Unterlassene Hilfeleistung?
Haben sich alle strafbar gemacht?
Vor zwei Wochen ist ein guter Bekannter (18) mit dem Bus von seiner Freundin zu sich nach Hause gefahren. Als er ausstieg ist er gestürzt, da er scheinbar die Kante des Busses übersehen hat.
Er lag dann für ein paar Sekunden da und versuchte aufzustehen, niemand half ihm (es haben mind. 15 Leute gesehen). Der Busfahrer hat gemeckert, dass er aus der Tür verschwinden soll. Daraufhin schleppte er sich zur Bushaltestelle und setzte sich und rief einen Krankenwagen. Der Bus fuhr weiter.
Ende vom Lied: Er hat sich den Oberschenkel gebrochen.
10 Antworten
Ich wäre erst recht an der Tür liegen geblieben. Aus Trotz weil der Busfahrer geschimpft hatte. Ich hätte um Hilfe geben und gebeten einen Notarzt anzurufen.
Und wenn der Fall als unterlassene Hilfeleistung abgewiesen wird, so zeigt sich aber aufjedenfall das asoziale und unmenschliche Benehmen der anderen Menschen.
Man sollte wenigstens nachschauen und den Betroffenen fragen, ob alles gut ist und ob er Hilfe braucht. MEINE GÜTE❣🤝
Aber immer schön in die Kirche gehen und Weihnachten mit Geschenke feiern, sowie Ostern feiern. Ja ja 🤞🐍
Man mußte erst feststellen, ob er verletzt war, das ging nur durch Befragung.
Ich bezweifele, dass alle im Bus sitzende in den Türbereich schauen konnten, deshalb wußten sie von dem Sturz gar nichts.
Anders bei dem Busfahrer, der hätte sehen können, dass die Person liegt.
Ich würde deshalb den Busfahrer wegen unterlassene Hilfeleistung anzeigen. Und würde weitere Personen - Anzeige gegen unbekannt- anzeigen die im Türbereich saßen.
Es gibt sicher Videoaufnahmen, die sind Beweise!, diese sollten die Polizei / Staatsanwaltschaft sicherstellen.
Werden diese Beweise nicht gesichert würde ich Polizei und Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung und weiterer in Frage kommenden Straftaten anzeigen.
diese ganze "Anzeigerei" bringt gar nichts, weil keine unterlassene Hilfeleistung vorliegt ... das Verfahren wird postwendend eingestellt
Nein, es war für niemanden deutlich erkennbar das er in einer Notsituation war. Wenn ein junger Mann stolpert geht man ja nicht gleich davon aus das er sich etwas bricht, vor allem wenn er selbstständig wieder aufsteht.
Nein, unterlassene Hilfeleistung ist es nur, wenn die Person bewußtlos ist und Gefahr für Leib und Leben besteht oder zu vermuten ist). Eine Person, die sich selber helfen kann (dein Freund hat sich ja selber einen Krankenwagen gerufen) muss man (rein rechtlich gesehen) nicht helfen. Dazu ist man gesetzlich nicht verpflichtet. Wie man das moralisch bewertet, ist eine andere Geschichte.
Das erfüllt den Straftatbestand nicht.