Während man Ausbildungssuchend ist Geld verdienen?
es ist so, das mein Sohn für 2019 einen Ausbildungsplatz suchen möchte.
Er hat gerade das Abi gemacht und die Möglichkeit in seinem Bereich in dem er später die Ausbildung machen möchte , bis er einen Platz gefunden hat zu jobben.
Darf er überhaupt etwas dazu verdienen und wenn ja wieviel?
8 Antworten
darf er. nur versteuern muss er es eben wenn es bestimmte grenzen übersteigt.
einen anhalt dazu bietet die einkommensteuertabelle 2018.
Ja das ist klar, denke aber soviel wird es nicht werden
Verdienen kann er was er möchte, auch wenn es ums Kindergeld geht, denn da gibt es schon seit dem 01.01.2012 keine Einkommensgrenze mehr !
Er sollte sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend melden, natürlich nur dann, wenn er auch jetzt schon ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung zum nächst möglichen Beginn ist.
Wenn nicht, dann besteht meiner Ansicht nach dann kein Anspruch auf Kindergeld.
In einem freiwilligen Dienst wie z.B. dem FSJ - würde auch ein Anspruch bestehen.
Ja dein Sohn darf etwas dazu verdienen. Es darf jedoch nur maximal 7.680€ im Jahr betragen, verdient er mehr wird das Kindergeld gestrichen.
Das wären maximal 640€ die er im Monat dazu verdienen kann.
Hier müsste man jedoch dem Arbeitsamt trifftige Gründe nennen, warum vorher keine Ausbildung in Angriff genommen wird.
Unsinn - es gibt beim Kindergeld keinerlei Einkommensgrenzen .
Auch diese Auskunft ist leider falsch. Er darf unbegrenzt verdienen bzw auch Vollzeit beschäftigt sein, da er noch keine erste Berufsausbildung abgeschlossen hat.
War bei mir nicht der Fall. Ich hatte während ich eine Ausbildung gesucht habe, beim Café vollzeit gearbeitet. Das waren bei mir 1050 Netto. Dies wurde beim Kindergeld angerechnet.
Das war mit Sicherheit nicht nach 2011. Gesetze können sich ändern.
Dies war bei mir 2013. Ich habe 2014 meine Ausbildung angefangen.
Wie schon geschrieben wurde, ist das Kindergeld seit 2012 einkommensunabhängig. Entweder täuschst du dich oder es gab einen anderen Grund, weswegen das Kindergeld versagt wurde. Im Übrigen wurde auch niemals Einkommen "angerechnet". Entweder lag man unter der Verdienstgrenze, dann gab es Kindergeld oder aber drüber, dann gab es eben keins.
Warst du denn damals ausbildungssuchend gemeldet bzw habt ihr das als Anspruchsvoraussetzung geltend gemacht?
Ich war damals als ausbildungssuchend gemeldet und wir haben auch alles geltend gemacht und das Kindergeld in voller Höhe erhalten. Als ich dann in dieser Zeit den Nebenjob angefangen hab, musste alles der Familienkasse vorgelegt werden und uns wurde 150€ gestrichen.
Verwechselst du das vllt. mit dem Jobcenter??
Eben nicht. Ich war damals bei der Agentur für Arbeit und habe mich ausbildungssuchend gemeldet. Das Jahr vorher habe ich ein Berufsvorbereitungsjahr gemacht.
Die Familienkasse hatte nachdem ich 18 Jahre geworden bin, ein Schreiben geschickt und nach dem aktuellen Stand der Dinge erfragt. Wir haben alles darin ausgefüllt und angegeben, das ich einen Nebenjob tätige.
Nach einer heftigen Diskussion zwischen Agentur für Arbeit und Familienkasse, wurde mir das Kindergeld nicht zugesprochen. Ich habe es erst nach dem Start meiner Ausbildung erhalten.
Dein Sohn ist erwachsen und darf somit jederzeit ein Anstellungsverhältnis eingehen und so er es denn schafft Millionen verdienen.
Wer oder was sollte ihn daran hindern?
Und solange er beim AA als ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist und die dementsprechenden Nachweise einer intensiven Ausbildungsplatzsuche führen kann, so besteht sogar noch der Anspruch auf Kindergeld für ihn.
Könnte das Amt nicht argumentieren das er nicht zur freien Verfügung steht und das Kindergeld streichen
Welches Amt soll hier argumentieren? Was hängst Du Dich so am Kindergeld fest? Wenn er genug verdient und seine Ausbildungsplatzsuche nicht ausreichend belegen kann - so what - dann entfällt dieser Anspruch halt.
Mal realistisch - hätte er sich frühzeitig intensiv genug bemüht, so hätte er vermutlich auch einen Ausbildungsplatz.
Er hat gerade Abi gemacht und wollte danach ein FSJ machen. Ist aber sehr krank geworden und hat mehrere Wochen in der Schule gefehlt. Normalerweise wollte er 2019 ein Studium beginnen , leider ist sein abischnitt durch die lange Krankheit zu schlecht. Aus diesem Grund sucht er jetzt für 2019 einen ausbildungsplatz und möchte das Jahr bis dahin in seinem Berufswunsch jobben um seine Chancen zu erhöhen. Eine Ausbildung oder Studium für dieses Jahr war nicht geplant
warum hat er denn für dieses jahr keinen ausbildungsplatz gesucht oder hat er nur noch keinen gefunden?
er kann natürlich arbeiten und darf soviel verdienen wie er möchte. er kann also gerne vollzeitarbeit suchen um seinen bedarf zu hause decken zu können für anteile: miete, strom, lebensmittel, internet/telefon, kleidung, fahrtkosten
Er war sehr krank und wollte eigentlich ein FSJ machen. Er fühlt sich für ein Vollzeit FSJ noch nicht fit genug.
dann schick ihn arbeiten in teilzeit. ob er fit ist oder nicht, entscheidet das jc. wenn er nicht fit ist für arbeit, dann wird er auch keine leistungen mehr beziehen vom jc und ausgemustert.
Er bekommt als Ausbildungssuchend doch eh Kwine Leistungen
er bekommt leistungen als teil der bg, wenn ihr leistungen vom jc bezieht. wenn nicht, dann ist es doch eh egal. dann hat das jc garnix mit euch zu tun.
Ich korrigiere mich hier. Die Einkommensgrenze ist 2012 weggefallen, ich war wohl nicht auf dem neusten Stand.
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
Lt. Dieser Seite darf dein Kind einen Minijob von 450€ durchführen. Muss sich jedoch bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchend melden und dies der Familienkasse vorweisen.