während Krankschreibung mit Kumpel draußen vom Chef gesehen?
Hallo,
Ich bin azubi im 1 .Lehrjahr gestern ging ich zum Arzt da es mir nicht gut ging, als ich dann vom Arzt rauskam hab ich mich mit einem Kumpel getroffen für c.a 10 min..
In dem Moment hat mich meine Chefin draußen gesehen und mich angerufen und mit Kündigung etc. gedroht da ich meine Krankheit ja nur vortäuschen soll... und ich soll meine Krankschreibung aufheben lassen
kann ich gekündigt werden?
8 Antworten
Wenn Du noch in der Probezeit bist, kannst Du jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Nach der Probezeit sieht das schon etwas anders aus und davon gehe ich in meiner Antwort aus.
Es gibt viele Krankheiten, die man einem Menschen nicht ansieht. Außerdem ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht automatisch "Hausarrest".
Während einer Arbeitsunfähigkeit darf man alles tun, was die Genesung nicht verlangsamt oder gar verhindert. Bei vielen Krankheiten wird sogar empfohlen, raus zu gehen und nicht in der Wohnung herumzusitzen.
Wenn Deine Chefin Zweifel an Deiner Krankheit hat, soll sie die Krankenkasse anrufen. Diese hat ja (im Gegensatz zu Deiner Chefin), den ärztlichen Befund und kann dann entscheiden, ob die den MdK einschaltet oder nicht.
Eine Krankschreibung wird der Arzt auch nicht "aufheben", "Gesundschreibungen" gibt es nicht. Nur bei bestimmten Krankheiten in manchen Berufen muss der Arzt bestätigen, dass der AN keine "Gefahr" für andere ist (z.B. MA in Pflegeheimen, AN im Lebensmittelbereich)
Deine Chefin ist jetzt sauer, weil Du arbeitsunfähig geschrieben ist und weil sie Dich gesehen hat, unterstellt sie Dir, dass Du nicht krank bist.
Das kann sie tun wie sie will, ein Kündigungsgrund ist das allerdings nicht.
Wenn du noch in der Probezeit bist dann können sie dich kündigen ohne Grund. Es ist nie gut wenn man sich krankschreiben lässt sich mit Freunden draußen zu treffen, genau wegen der Situation die du erlebt hast und jetzt gerade sollte man es sowieso nicht machen.
Wenn man krankgeschrieben ist, ist man nicht unbedingt bettlägerig geschrieben.
Deine Chefin reagiert da etwas über. Und wenn du mit "Begleitung "zum Arzt gehst, ist da nichts gegen zu sagen.
Du befindest dich in der Probezeit... da kann man auch ohne Gründen gekündigt werden.
Schwierig. Nicht jede Krankheit erfordert Bettruhe . Sprich, wenn Du auf dem Bau arbeitest und den Arm gebrochen hast, darfst Du Dich selbstverständlich mit Kumpels auf ein Bier treffen.
Sie muss Dir allerdings nachweisen können, dass Du die Krankheit vortäuschst. Bei begründetem Verdacht muss sie dafür aber einen Amtsarzt einschalten. Ob das in dem Fall erfolgen wird, ist unklar. Direkt Kündigung ohne Nachweis der Täuschung wird sie nicht können.
Auf jeden Fall wird das ein sehr unangenehmes Gespräch für Dich.
Nein einfach so kann er dich nicht kündigen.
Der Grund der Krankschreibung steht ja im Verhältnis zum Beruf. Nirgends steht das man mit gelbem Schein im Bett liegen bleiben muss. Beim Gang zur Apotheke kann man doch eben einen Freund treffen.
Ziemlich Engstirnig der Chef
"Ziemlich Engstirnig der Chef"
Naja, wir wissen nicht, was die Chefin an Azubifrüchtchen schon so mitgemacht hat und wissen auch nicht, wie er sich vorher verhalten hat ;)