Angenommen jemand verschickt einen anonymen Brief an eine Behörde
Angenommen jemand verschickt einen anonymen Brief an eine Behörde, dass jemand mit Drogen dealt. Es bestehen jedoch keine Hinweise. Nur dieser Brief. Kann das zur Anzeige bei der Polizei führen?Und was passiert nach der Anzeige?Wie wird dann vorgegangen? Ich frag nur deshalb, weil ich dass vor meiner Haustür beobachtet habe, wie ein Student Drogen an minderjährige verkauft.Der Student stammt nicht aus einem EU Land und ist nur für ein halbes Jahr hier.Was passiert mit Ihm wenn ich ihn wegen Drogenverkauf anzeige?Und wie wird da vorgegangen?
5 Antworten
Ich arbeite in einer Behörde und was glaubst Du, wieviele anonyme Briefe hier täglich eingehen. In den meisten Fällen sind es Nachbarn, die sich gegenseitig anschwärzen und in den meisten Fällen kann solchen Briefen schon aus Zeitgründen gar nicht nachgegangen werden. Es muss hier schon ein sehr begründeter Verdacht vorliegen oder durch entsprechende Beweise (z. B. Fotobeweise) glaubhaft gemacht sein, dass tatsächlich eine Straftat bzw. eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Warum gibst Du denn nicht Deine Personalien an? Sie werden bestimmt vertraulich behandelt.
also erstmal macht es natürlich nur sinn wenn du zumindest seinen namen, am besten noch adresse ect angeben kannst. ohne beweise wird es aber zu keiner anzeige kommen. anders wenn du offiziell als zeuge fungieren würdest, dann könntest du glück haben.
Den Brief bekommt die zuständige Polizeibehörde. die nimmt dann Ermittlungen auf, beobachtet den Typen und wenn er wirklich gegen das Gesetz verstösst, ist er dran. Welche Strafe ihn dann erwartet weiß ich nicht.
sagst du. Auch über dich besteht bestimmt schon irgendwo eine Akte.
Bei einer anoymen Anzeige bestehen nicht so viele Möglichkeiten der Vorgehensweise.
Z.B. zu einer Wohnungsdurchsuchung braucht es "Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen..."
Tatsachen - das ist eine Aussage, jedoch eine, bei der der Zeuge bekannt ist. Zeigst Du anonym an, ist das nicht solch eine Tatsache, darum wird aus der Maßnahme auch nichts.
Was man dann machen könnte ist, dass man mal nachschaut, ob man den in der Öffentlichkeit sieht und vielleicht zufällig dann, wenn der dealt. Tut er das jedoch dabei gerade nicht, passiert nichts weiter, man kann den nicht 6 Wochen beschatten. Das wäre zu personalintensiv, bei all den anonymen Hinweisen, die eingehen.
Darum ist eine anonyme Sache auch keine Aussage oder Anzeige, sondern lediglich ein Hinweis.
Darum, wenn Du wirklich was bewegen willst, dann nenn Deinen Namen, dann können die auch richtig was machen.
Hinweise oder Beweise?
Die Behörde entscheidet, ob sie dem nachgeht oder nicht.
ohne konkrete beweise werden die niemanden anfangen zu beobachten