Wegeunfall und die Brille ist kaputt.
Hallo Leute!
Habe mich gerade vom allerfeinsten mit dem Fahrrad hingepackt. Kam von der Arbeit, bin einem anderen Fahrradfahrer ausgewichen und auf dem feuchten Laub ausgerutsch und mit dem Gesicht auf den Asphalt gefallen. Werde auch gleich noch zum Arzt gehen da es ja der Kopf war, ich jetzt Kopfschmerzen habe und mir schlecht ist.
Nun meine Frage: Der Bügel meiner Brille ist bei dem Sturz abgebrochen. Kommt dafür auch die Unfallversicherung meines Arbeitgebers auf oder bleibe ich auf den kosten für eine neue sitzen?
4 Antworten
Hoi.
Ja, auch die Brille wird hier mitentschädigt. Suche schon mal die Rechnung für die kaputte Brille raus. Dann gehst du zum Optiker und lässt eine neue machen. Die BG übernimmt dann die Kosten für die neue Brille, maximal aber bis zur Höhe der alten Brille.
z.B. BG ETEM
"Zahlt die Berufsgenossenschaft, wenn mir bei der Arbeit meine Brille kaputt geht?
Wenn durch einen Arbeitsunfall die als Sehhilfe benötigte Brille beschädigt oder zerstört wird, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Brille. Die Kostenübernahme ist beschränkt auf einen gleichwertigen Ersatz der beschädigten Gläser und die Kosten für das Brillengestell bis zur Höhe von 250,- Euro."
http://www.bgetem.de/unfall-berufskrankheit/haeufig-gestellte-fragen
Ciao Loki
Also mein Mann hat gar nix für seine Brille bekommen als er einen Arbeitsunfall hatte
Hoi.
Das wäre dann aber eben nicht korrekt gewesen! Die BG hat den Arbeitsunfall aber schon anerkannt? Gab es eine Begründung für die Ablehnung der Brillenkosten?
Ciao Loki
Soweit ich weiß, geht es bei Wegeunfällen nur um die Übernahme von Behandlungskosten, wenn Du auf dem zur Arbeit mit Deinem Auto in einen Unfall verwickelt bist, musst Du für den Schaden am Auto ja auch selbst aufkommen, so ärgerlich so etwas auch ist. Vielleicht kannst Du die Brille reparieren lassen, frag doch einfach mal beim Optiker, ob eine Reparatur möglich ist und wie viel das kosten würde. Hoffentlich hast Du Dich bei dem Sturz nicht zu schlimm verletzt, ich wünsche Dir gute Besserung!
Die Wegeunfallversicheung beschränkt sich auf Körperschäden. Behandlungskosten und eine evtl. Dauerschädigung werden durch die BG gedeckt. Du wirst en Unfall dem Arbeitgeber melden müssen, dieser leitet die Meldung dann an die zuständige BG.
Wenn du keine zusätzliche Brillenversicherung hast wirst du wohl nichts bekommen. Bei sehr teuren Brillen ist soetwas sicher überlegenswert, kommt natürlich auf den wert der Brille an.
Dann werde ich mal suchen, da ich nicht weiß ob ich die noch habe! Aber ich glaube der Optiker wird auch noch eine Rechnung von meiner Brille da haben. Problem ist aber, die letzte Brille wurde noch als Kinderbrille abgerechnet, weil ich noch keine 18 war und ich habe nur einen 1 Euro bezahlt. Aber ich glaube da steht auch drauf, was die sonst gekostet hätte.