Zahlungsverbot bei meiner Bank

5 Antworten

Nein dürfen sie nicht! Sie müssen dir die Möglichkeit lassen die Rate zu zahlen, um die Pfändung ruhend zu stellen- so lange dies der einzige Gläubiger ist - und du nicht noch was bei der Bank selbst offen hast. Auf dem Zahlungsauftrag wird üblicherweise der Vermerk angebracht, dass die Zahlung zur Begleichung der Pfändung dient. Dieser Beleg wird dann meist gleich an die Pfändungsabteilung oder an den Zahlungsverkehr weitergeleitet. So ist es übrigens auch möglich einen Dauerauftrag für die Raten einzurichten, sollte nur der Vermerk für die Pfändung im Verwendungszweck stehen, damit der Zahlungsverkehr den auch ausführt.

hitman468 
Beitragsersteller
 26.02.2010, 11:37

Ich habe genau alles so gemacht wie du in deiner Antwort geschrieben hast. Trozdem weigert sich die Bank! Gibt es vieleicht iergend einen § an den sich die Bank halten muß?

Bungee  26.02.2010, 19:17
@hitman468

siehe meine antwort... n fußballkamerad ist bei der sparkasse, hatte ihn gefragt, weil ichs auch nochmal wissen wollte... der gläubiger muss bestätigen, das ihr euch geeinigt habt. schriftlich oder sonstwie...

hallo,ist euer thema wegen zahlungsverbot vorpfändung noch aktuell? hatte das gleiche problem,aber es giebt hilfe und lösungen. habe meinem gläubiger ratenzahlungsvereinbarung geschickt,dann zur bank mit dem schreiben zwecks dauerauftrag und überweisung der ersten rate.war alles kein problem die bank muss diese rate an den gläubiger von dem das verbot kommt überweisen. dann war ich zum amtsgericht da ich sozialleistungen bekomme,die werden von der bank innerhalb 7 tage ausgezahlt.überweisungen muss ich halt bis konto frei ist dauert etwas bar machen von dem was ich dann halt abgehoben habe.

so weit ich weiß, muss der gläubiger mit der bank sprechen und nicht du, damit es freigegeben wird. ich war mal im urlaub (länger) und als ich wiederkam, konto dicht. weil kfz-steure mangels deckung nicht abgebucht wurde.ö ich musste bei der stadt anrufen und der bearbeiter hat das kto bei der bank freigeben lassen. dann konnte ich überweisen und fertig.

hallo du brauchst von dem gläubiger eine "erlaubnis". das heist entweder der gläubiger ruft auf der bank an oder du bekommst etwas schriftlich damit gehst du dann zur bank. hatte das auch schon gehabt, leider.

das wäre der Fall wenn eine vorrangige Pfändung vorhanden ist.. vielleicht was übersehen???