Vorladung bei der Polizei, obwohl nix gemacht
Hallo,
ich habe eine Vorladung von der Polizei wegen Verläumdung bekommen. Ich möchte aber nicht kommen. Kommen die und holen mich dann ab? Kann ich mich krank schreiben lassen?
Danke!
11 Antworten
Du wirst weder abgeholt noch musst du dich krank schreiben lassen. Du gehst einfach nicht hin und fertig.. Niemand muss einer Vorladung bei der Polizei Folge leisten.
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/strafrecht/vorladung-zur-polizei-was-tun/11956/
Auch wenn es “Vorladung” heisst, ist es dennoch nur eine “Einladung”! Sie müssen dem nicht Folge leisten.
Sieh es mal so: wenn du nichts sagst, bzw. richtig stellst, gilt der "Müll" den der Anzeigenerstatter abgesondert hat. Der Staatsanwalt kann dann entscheiden, ob er mit diesen Angaben Klage erhebt. (bei Verleumdung eher unwahrscheinlich) Natürlich gilt dein Schweigen nicht als "Geständnis", aber aufrechte Menschen gehen normaler Weise sehr gerne zur Polizei, um solche Anschuldgung von sich zu weisen.
Der polizeilichen Ladung muss man nicht folgen. Wenn du den Termin nicht wahrnimmst, wird die Fallakte an die Staatsanwaltschaft übersendet und der Staatsanwalt entscheidet, ob du u. U als Zeuge oder Beschuldigter (kommt jetzt auf den genauem Sachverhalt an) gerichtlich geladen wirst. Erst zu diesem Termin MUSST du erscheinen. Falls nicht, werden entsprechende Ordnungsmaßnahmen getroffen z. B. holt dich die Polizei persönlich für den nächsten Termin ab. Das sieht natürlich super in der Nachbarschaft aus ;) Kleiner Tipp: In der Vorladung steht der Tatvorwurf / der Vorladungsgrund drin. Ggf. kannst du bei der Polizeiwache anrufen und den genauen Sachverhalt erfragen. Wenn du unschuldig bist, kannst du dies auch bei der polizeilichen Anhörung so schildern. Aber wie gesagt es ist keine Pflicht. Viele Grüße Alex
Solche Vorladungen haben in der Regel den Charakter einer "Anhörung". Wenn man diese ausschlägt, entscheidet der Staatsanwalt, ob eine "gerichtliche Vorladung" erfolgt oder ob "nach Aktenlage" ein Strafbefehl ausgestellt wird. Es kommt auf den Einzelfall an - aber es kann durchaus mal sein, daß man sich durch die Anhörung Vorteile verschafft: Man kann sich dort verteidigen oder die Straftat abstreiten und so den beeinflussen, der die Strafe verhängt oder das Verfahren einstellt.
Ich würde hingehen, wenn ich kein schlechtes Gewissen habe - das macht eher guten Eindruck beim Staatsanwalt.