Vorladung als Zeuge gemäß §29 BtMG
Hey leute habe ma ne frage
ich habe heute post von der polizei gekriegt ( nicht vom staatsanwalt oder ähnliches) und da steht drine das ich als zeuge aussagen soll... Ich habe mich schon bisschen informiert und weis das ich nicht hiengehen muss und keine aussage machn muss.
Die polizei hat bei einer durchsuchung bei mir und 6 weiter nichts gefunden nur bei 1 Person haben sie cannabis gefunden.
Was passiert wenn ich einfach nicht hiengehe?
ganz unten steht auchnoch "Sofern Sie zu Ihrer Vernehmung/Anhörung nicht erscheinen oder nicht rechtzeitig Hinderungsgründe benennen, die IhremErscheinen entgegenstehen, wird davon ausgegangen,dass Sie bei der Polizei keine Angaben machen wollen. Der Vorgang wird dann an die zuständige Verfolgungsbehörde abgegeben, die das Erforderliche veranlassen wird."
5 Antworten
ich wurde auch vor einigen Wochen als Zeuge vorgeladen. Du musst jedeglich über die Person aussagen, bei der Cannabis gefunden wurde. Wenn diese Person in deiner Familie ist, bist du nicht dazu verpflichtet auszusagen und du musst dich selbst schon gar nicht belasten. Aber du MUSST hingehen!
(letzte Woche musste ich zur Polizei,habe mir extrem Sorgen gemacht das ich Strss kriege mit der Polizei..aber alles umsonst, war echt nicht schlimm!also mach dir keine Sorgen;) )
Als Zeuge musst du erscheinen und aussagen. Wo hastdu dich denn informiert? Du brauchst dich nur nicht selber beschuldigen. Aber ein Zeugnisverweigerungsrecht glaubst du weshalb zu haben? Konkret droht dir Beugehaft.
Wie deine anderen Antworten zeigen, weist du, dass das eben kein Blödsinn ist, sondern bestenfalls nur einen zeitlichen Aufschub für den Zeugen darstellt, bei der Polizei nicht zu erscheinen.
Doch es ist Blödsinn, deine Antwort ist einfach nur falsch.
Du stellst es hin als wäre die Polizeiliche Vernehmung verpflichtend, ist sie aber nicht.
Nur weil ich bei der Polizei nicht Aussage droht mir noch lange keine Beugehaft.
Das ist lediglich Korinthenkackerei. Unterm Strich muss er singen - oder er wandert in den knast. Und wenn er eben seine zeugenaussage nicht bei der polizei tätigt, löässt ihn halt die Staatsanwaltschaft antanzen und wenn er da immer noch herumbockt, lassen die ihn hinter schwedischen gardinen vergammeln.Dort kann er sich dann mit deiner rechthaberischen Pose girlandisieren: "Aber bei der polizei habe ich nicht aussagen müssen!" :-)))
Das ist lediglich Korinthenkackerei.
Nein ist es nicht aber was du machst ist Panimache.
Unterm Strich muss er singen - oder er wandert in den knast.
Ach bitte, das weißt du so genau? Du weißt dass er als Zeuge dem Staatsanwalt soo wichtig ist? Du weißt ob das Verfahren nicht am Ende eingestellt wird? Du weißt ob der Staatsanwalt ihn überhaupt noch vernehmen möchte?
Lehn dich nicht zu weit aus dem Fenster.
Und wenn er eben seine zeugenaussage nicht bei der polizei tätigt, löässt ihn halt die Staatsanwaltschaft antanzen und wenn er da immer noch herumbockt, lassen die ihn hinter schwedischen gardinen vergammeln.
Wie ich sagte, Panikmache, mehr nicht.
Dort kann er sich dann mit deiner rechthaberischen Pose girlandisieren: "Aber bei der polizei habe ich nicht aussagen müssen!" :-)))
Viel leeres Gerede, aber etwas anderes habe ich bereits nach deinem ersten Kommentar nicht erwartet.
Wenn du mehr als nur Polemik zu bieten hast solltest du das mal hervorgraben.
Oder dir einfach sparen hier die Rolle des Staatsanwaltes übernehmen zu wollen, wenn du von der Thematik keine Ahnung hast. Weder als Jurist noch als Jemand der mal Zeuge war. Danke.
Das was du Polemik und panikmache nennst, ist die finale und unausweichliche logische Endkonsquenz aus Verweigerungshaltung des Zeugen - natürlich entsprechendes Interesse und Motivation der Staatsanwaltschaft vorausgesetzt.
So unterstützt du hier lediglich kumpeln des zeugen mit dem täter zu Lasten des Opfers, das den zeugen aber eben hinter schwedische Gardinen bringt, wenn das Ganze Ernst genug ist.
Das was du Polemik und panikmache nennst, ist die finale und unausweichliche logische Endkonsquenz aus Verweigerungshaltung des Zeugen - natürlich entsprechendes Interesse und Motivation der Staatsanwaltschaft vorausgesetzt.
Nein ist es nicht, aber du kannst ja hellsehen, das hab ich vergessen.
So unterstützt du hier lediglich kumpeln des zeugen mit dem täter zu Lasten des Opfers, das den zeugen aber eben hinter schwedische Gardinen bringt, wenn das Ganze Ernst genug ist.
Unfug und weiter nur Panikmache. bzw sich selbst lächerlich machen.
Du hast wie ich bereits vermutete keinerlei Ahnung und Erfahung mit solchen Dingen. Siehst aber anscheinend viele Krimiserien....
Was passiert wenn ich einfach nicht hiengehe?
Im schlimmsten Fall wirst du irgendwann eben vom Staatsanwalt vorgeladen.
Dieser Text der Polizei dient nur der Einschüchterung, mehr nicht.
Staatsanwälte laden nicht vor.
Ach du liebe Güte, natürlich kann er das. Und nur einer Vorladung zur Staatsanwaltlichen oder Gerichtlichen Vernehmung muss man Folge leisten.
Dein komplett sinnfreier Link der mit der Frage nichts zu tun hat ändert da auch nichts dran.
Hallo,
sorry - ist da nicht vermerkt, dass Du in schriftlicher Form dazu eine Stellungnahme abgeben kannst.
ganz unten steht auchnoch "Sofern Sie zu Ihrer Vernehmung/Anhörung nicht erscheinen oder nicht rechtzeitig Hinderungsgründe benennen, die IhremErscheinen entgegenstehen, wird davon ausgegangen,dass Sie bei der Polizei keine Angaben machen wollen. Der Vorgang wird dann an die zuständige Verfolgungsbehörde abgegeben, die das Erforderliche veranlassen wird."
Das verwundert mich ein wenig.
Grüssle
das was unten steht wird passieren.
Nicht bei der Polizei.
Die Polizeiliche Vernehmung ist keine Pflicht.
Blödsinn.