Vorladung als Beschuldigter - was kann die polizei in dem falle machen?
Hey ich bekam heute einen Brief von der Polizei wo drinne stand, dass ich beschuldigt werde, schweren Fahrraddiebstahl verübt zu haben. Hier die Situation: Wir gingen nachts aus einer Diskothek und da lag so ein rosanes Fahrrad auf dem Fahrradweg, direkt neben der Hauptstraße. Wir wollten weiter aber ein Kumpel musste sich das natürlich angucken, umdrehen und versuchen, die kette wieder reinzumachen. Genau dann kommt die Polizei und wirft uns vor, dass wir das Schloß vom Fahrrad das an der nahegelegenen Laterne herumgewickelt war, aufgebrochen hätten. Dann haben wir erstmal mit der Polizei diskutiert, wie wir das den aufbrechen sollten, man hat am Schloß sofort gesehen das das mit nem Bolzenschneider durchgeschnitten worden war und wir kein Werkzeug dabei. Die Poliei sagt aber zu uns, dass wenn man das fahrrad zweimal um seine eigene achse dreht, genau das gleiche passiert. Natürlich!!! Ich reg mich so darüber auf und versteh es einfach nicht ... Jetzt habe ich halt diesen Brief bekommen, wo drinne steht das ich schweren Fahrraddiebstahl verübt hätte. Ich bin schon vorbestraft und würde gerne von euch eure Meinung wissen, wissen was schlimmstenfalls passieren könnte und was wahrscheinlich passieren wird. Danke schonmal an alle Antworten
7 Antworten
Du sagst immer wieder, wie es war. Die können dir einen Diebstahl nicht nachweisen. Wenn alles nichts hilft - einen Anwalt hinzuziehen.
Kommt auch darauf an wie alt Du bist. Wahrscheinlich Sozialstunden oder Geldstrafe.
Nachdem du ein entsprechend bekanntes Früchtchen zu sein scheinst, kann dir nur ein Anwalt helfen.
So lange du keine gerichtliche Vorladung bekommst musst du erst mal garnichts machen. Weder zur Polizei noch eine Aussage tätigen. Falls das nicht eingestellt wird, tätigst du deine Aussage vor Gericht und dann wird es vermutlich eingestellt. Aber vergess nie: Vor Gericht herrscht nicht gerechtigkeit, denn Gericht kommt von richten und nicht von gerecht.
Sag einfach wie es war. Es ist Sache der Polizei und Staatsanwaltschaft zu beweisen ob Du das Rad klauen wolltest. Wenn es allerdings Zeugen gibt, hast Du (wieder) schlechte Karten. Notfalls musst Du Dir einen Anwalt nehmen.