Welche Strafe bei Fahrraddiebstahl?
Also erstmal ich und meine Freundin sind beide 16.
Vor etwa 2 Wochen wurden wir nachts um 3 uhr von der Polizei mit einem geklauten Fahrrad erwischt. Es war angeschlossen mit einem Schloss vor einem Haus wo ein Polizist wohnt und er hat uns gehört dabei. Meine freundin hat das Schloss aber alleine aufgeknackt ich stand nur daneben also meine Frage ist wie hoch meine Strafe dann sein wird? Sie ist das Fahrrad gefahren und ich war nur hinten drauf dann hat die Polizei uns angehalten.Wir haben beide einen Brief vor paar Tagen bekommen zur Beschuldigtenvernehmung morgen. Wie soll ich mich da verhalten und was werden die dort machen? Werden unsere Eltern was erfahren?
4 Antworten
Wegen des geknackten Schlosses nennt sich das "besonders schwerer Fall des Diebstahls" (§ 243 StGB). Ich würde mal mit einigen Sozialstunden rechnen, wenn ihr bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten seid.
Einen Eintrag im Führungszeugnis wird das noch nicht geben; eine so hohe Strafe kann ich mir bei Ersttätern nicht vorstellen.
Zu dieser Vernehmung bei der Polizei müsst ihr übrigens nicht erscheinen. Ich rate auch dringend, keine Aussage zur Sache zu machen. Die Gefahr besteht immer, sich dort um Kopf und Kragen zu reden.
Vor den Eltern wird die Sache wohl nicht geheim zu halten sein.
mitgehangen mitgefangen - ihr werdet wohl beide dieselbe Strafe bekommen. Wird bestimmt Sozialstunden geben und defekte Teile, Schloss usw ersetzen.
sozialstunden und schloss ersetzen
Ihr habt das Fahrrad also gemeinsam geklaut.
Was euch da jetzt fuer eine Strafe erwartet, kann man so nicht sagen. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund und euer soziales Verhalten spielt eine grosse Rolle. Auch wird es einen grossen Einfluss auf die Entscheidung des Jugendrichters haben, ob ihr ihn davon ueberzeugen koennt, die Tat ehrlich zu bereuen. Rotziges Verhalten oder verharmlosendes Gequatsche wuerde sich hingegen eher negativ auswirken.
Von ein paar Sozialstunden bis zum Jugendarrest ist eigentlich erst einmal alles moeglich, ohne einschlaegiges Vorverhalten aber eher keine Jugendstrafe.
Natuerlich werden eure Eltern davon erfahren.