Vorkaufsrecht bei 2 Eigentümer im 2-Familienhaus?
Hallo liebe Comunity, hoffe auf eine fachkundige Antwort zum Thema Vorkaufsrecht. Ich besitze in einem 2-Familienhaus eine Eigentumswohnung im OG - die ich vor 18 Jahren von Person A gekauft habe, nachdem A ihren Gesamtbesitz mit einer Teilungserklärung beurkunden lies. Vor 8 Jahren veräußerte A auch die Wohnung mit Garten im EG an Person B. Nun bin ich dabei meine Wohnung zu verkaufen, und hoffe nicht, dass es ein Vorkaufsrecht seitens Person B gibt, von dem ich ja etwas wissen müßte? Normal müßte das im Grundbuchauszug nachzulesen sein? Ich traue Person B nicht, der ich vor ca. 2 Wochen Mitteilung meiner Absicht machte - es kommt einfach keine Äußerung dazu - und uns verbindet nicht gerade das beste Verhältnis - sonst hätte ich ja B einfach fragen können.....vielen Dank schonmal im voraus für hilfreiche Antworten LG Anna
4 Antworten
Ein Vorkaufsrecht kann auch in einer separaten Urkunde vereinbart sein und muss nicht zwingend ins Grundbuch eingetragen werden. Sollte ein Vorkaufsrecht bestehen, muss Dich aber nicht weiter belasten. Du bietest Deine Wohnung am freien Markt an und findest einen Käufer. Dann informierst Du Person B darüber. Sollte er ein Vorkaufsrecht haben, musst Du ihm eine Frist von zwei Wochen setzen, in denen er das Vorkaufsrecht nutzen kann, aber zu den Bedingungen zu denen Du einen Käufer gefunden hast. Also verlierst Du nichts. Du bekommst auf jeden Fall den Kaufpreis, den Du mit Deinem Interessenten vereinbart hast.
Danke Dir ......zum gleichen Ergebnis bin ich inzwischen auch gekommen - Du hast Recht!
Woher sollte ein Vorkaufsrecht herrühren? Wenn es das gäbe musste es grundrechtlich eingetragen sein
Ich hab da so einen hinterlistigen Miteigentümer, dem traue ich Alles zu. Obwohl er alles mit mir besprechen müßte, erfahre ich immer als Letzer von Allem!
Hallo,
Möglichkeit 1: Vorkaufsrecht im Grundbuch
Möglichkeit 2: Zustimmungsrecht zum Verkauf durch die übrigen Wohnungseigentümer gemäß Vertrag (Teilungserklärung) bzw. späteren Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.
wenn dann steht das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen und wurde iwann mal notariell beurkundet .