Dauf ich beim KFZ VERKAUF alte Rechnungen vom Vorbesitzer mitgeben (neuer Datenschutz)?

6 Antworten

Mir wäre jetzt nicht bekannt das es nicht in Ordnung wäre. Im Zweifel kannst du ja Namen und Adresse auf den Belegen schwärzen.

KaraMellix 
Beitragsersteller
 16.05.2018, 14:17

Naja man gibt ja im Grunde Daten und Adressen von den Personen weiter ohne deren Einverständnis. Jetzt mal blöd gedacht und der neue Besitzer meldet sich aus Interesse bei einen von denen und dem würde es nicht passen. Dann hat man evtl ein Problem. Gibt ja solche "Typen"

AlterHaudegen75  16.05.2018, 14:37
@KaraMellix

Stimmt, solche Typen soll es geben.....

Ich sehe da eigentlich keinen Einwand. Du gibst ja auch das Scheckheft und den Kfz-Brief mit, wo die Namen und Adressen der früheren Besitzer des Wagens stammen.

KaraMellix 
Beitragsersteller
 16.05.2018, 17:03

Stimmt auch wieder...

rotesand  16.05.2018, 17:05
@KaraMellix

Du hast ja auch die Rechnungen schon erhalten ---> dahingehend dürfte der Vorbesitzer kein Problem damit haben, dass sein Name irgendwo auftaucht. Deine Bedenken sind zwar gerechtfertigt, aber ich würde das nicht so eng sehen: In den ab 2005 verwendeten Fahrzeugpapieren steht ja sogar die ganze Adresse des Halters & in Serviceheften steht oftmals auch noch das Geburtsdatum, die berufliche Rufnummer oder Ähnliches mit drin.

Ich habe da aber auch Bedenken & nahm neulich aus dem Focus einer Nachbarin von mir das Serviceheft raus. Der ging in den Export & im Serviceheft stand u.a. ihre Mailadresse usw. drinne -----> wer weiß, wo der Focus landen wird, da habe ich dann zur Sicherheit das Heft raus, der Händler fragte sowieso nicht mehr danach.

Ja, evtl. sind die Daten des Vorbesitzers dem Käufer sowieso bekannt.

Ja, das gehört zum Auto und bezieht sich ja nur auf das Fahrzeug direkt- und wenn du unsicher bist, dann nimm einen dicken Edding und mach die Rechnungsempfänger unkenntlich.Notfalls frage den/die es betrifft, ob sie was dagegen haben.

Meine Meinung: Das ist nichts gegen den Datenschutz. Eine Zuordnung lässt sich leicht herstellen, denn das Datum zur Rechnungszuordnung müsste bleiben und im KFZ- Brief sind die Besitzer mit Datum aufgeführt.

KaraMellix 
Beitragsersteller
 16.05.2018, 14:21

Ja ich denke mal das es zwar legitim ist aber nach dem neuen Recht eine Grauzone bzw eigentlich streng genommen NICHT erlaubt ohne Einverständnis. Aber ist mir natürlich auch zu doof jetzt 4 Leute in Deutschland abzuklappern und nach der schriftlichen Einverständnis zu fragen :-D

Das ändert sich mit dem "neuen" Datenschutz nicht.

Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist nur mit Einwilligung des Betroffenen erlaubt oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben.

Kommt halt drauf an, was auf den Rechnungen alles für Daten sind.