Von zuhause rausgeschmissen, was tun, wen kontaktieren?
Guten Abend,
Ich, 20, wurde gerade von zuhause rausgeschmissen und weiß nicht wo ich hinsoll, habe keinerlei Freunde die ich darum bitten könnte mich aufzunehmen. Der Rauswurf war seitens meiner Eltern absolut berechtigt, ich habe mich nicht darum gekümmert mir Arbeit zu suchen und mich auch sonst nicht für irgendeine Form der Ausbildung beworben, sprich ich bin arbeits- und nun auch obdachlos. Heute Nacht werde ich wohl heimlich in unserem Gartenhaus schlafen müssen. Meine Frage wäre nun an wen ich mich wenden könnte um vorübergehend eine Bleibe zu bekommen bis ich einen Job gefunden habe und mir eine eigene Wohnung leisten kann. Habe ich überhaupt ein Recht auf Unterstützung obwohl ich selber dafür gesorgt habe rausgeschmissen zu werden?
Bitte dringend um Hilfe, mir ist kalt und ich bin sehr verzweifelt
7 Antworten
Wende Dich an das Bürgerbüro und frage wohin / an wen Du Dich in Deinem Wohnumfeld als Obdachloser wenden kannst.
Zusätzlich ans Jobcenter.
Wende Dich morgen (oder wann es auf hat) ans Jobcenter und auch ans Jugendamt. Rauswurf ist ein Grund, dass Du ALG II bekommst. Eine Wohnung musst Du Dir selbst suchen.
Bis Du eine Wohnung hast, kannst Du in einer Obdachlosenunterkunft übernachten.
Gib bei Google das Stichwort Notunterkunft und den Namen deiner Stadt ein, da erhälst du Anlaufstellen (andere Suchmaschinen funktionieren natürlich auch)
Ja deine Eltern müssen Unterhalt zahlen (und das Kindergeld kriegst du auch)
Unsinn! Er macht weder eine schulische noch eine berufliche Ausbildung und ist volljährig. Da gibt es kein Kindergeld mehr und auf Unterhalt seitens der Eltern besteht auch kein Anspruch.
Weder müssen die Eltern für ein arbeitsunwilliges "Kind" Unterhalt bezahlen, noch besteht unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld.
Kindergeld, wenn überhaupt, bekommen die Eltern und nicht das Kind. Nur unter ganz bestimmten Umständen kann auf Antrag das Kindergeld an volljährige und nicht mehr zu Hause wohnende Kinder ausgezahlt werden. In dem beschriebenen Fall werden allerdings auch die Eltern keinen Kindergeldanspruch mehr haben.
Unsinn! Er macht weder eine schulische noch eine berufliche Ausbildung und ist volljährig. Da gibt es kein Kindergeld mehr und auf Unterhalt seitens der Eltern besteht auch kein Anspruch.
Kindergeld und unterhalt mit 20 Jahren ????
bitte deine Eltern um Entschuldigung und such dir eine Ausbildung. ansonsten geh morgen aufs sozialamt
Die wohl beste Idee auf die Schnelle! Und dann gib aber mal Gas mit deinen Bewerbungen. Dürfte jetzt schon schwierig genug werden!