Von einem Minijob zum anderen Minijob wechseln?

4 Antworten

Für Dich sind die im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen erst einmal rechtsverbindlich. Da diese Frist wohl für beide Seiten vereinbart wurde, ist es auch arbeitsrechtlich in Ordnung

Hallo,

grundsätzlich ist der Kündigungschutz in Arbeitsverträgen bei sogenannten "Mini-Jobs" etwas lockerer, als bei regelmäßigen Arbeitsverhältnissen. Sofern im Arbeitsvertag für beide Seiten eine Kündigungsfrist von vier Wochen vorgehen ist, solltest du dich daran halten, wobei der Arbeitgeber wohl andererseits aufgrund der geringfügigkeit des negativen Interesses von nicht juristisch gegen dich vorgehen würde.

Sofern du von dem Arbeitgeber des anderen Minijobs, der dir besser gefällt das Signal erhältst, auch noch in vier Wochen dort arbeiten zu können, solltest du förmlich bei deinem aktuellen Arbeitgeber kündigen und und nach Ende der Frist kannst du dann dem anderen Beschäftigungsverhältnis vollkommen legal nachgehen.

Unter Umständen lässt dich dein akuteller Arbeitgeber auch ohne weiteres aus dem Arbeitsvertrag.

Viel Erfolg!

Mach doch beide nebenher , wenns zeitlich passt .

Steht doch im Vertrag drin,musst es nur lesen