Minijob kündigen - unter 18

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Schnapp dir deinen Vertrag, da steht die Kündigungsfrist. Steht da nichts, gilt automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht. Wärst du in einer Ausbildung, könntest du den Vertrag nur mit Einverständnis deiner Eltern lösen. Aber es ist eine Aushilftätigkeit und du hast auch den Personalbogen unterschrieben.

Meike311 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 22:11

Das heißt, ich kann das alleine machen? das wäre super! vielen Dank für die Antwort!

Brombaerin  08.10.2014, 22:12
@Meike311

Du bist ja keine Sklavin und du bist auch nicht in der Ausbildung.

Meike311 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 22:03

ich habe keinen schriftlichen Vertrag? ist das schlimm?

Brombaerin  08.10.2014, 22:06
@Meike311

Nöh, hatte ich auch nie bei kleinen Jobs. Dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn du es schriftlich machen willst. Ich habe meine HiWi-Stellen immer nur mündlich gekündigt ("Marlene, ich kann nur noch bis August kommen."), das ist so ein bisschen Geschmackssache, wie gut du dich mit ihnen verträgst. Mündlich fand ich immer einfacher, erfahren mussten sie es ja doch, da ist Auge in Auge persönlicher.

Du...weil mir das zusammen mit der Uni auch über den Kopf wächst.... Du hast also mit 17 einen Studenten- Neben-job und wirst nach Bedarf angefordert?

Minderjährige dürfen Arbeits- Ausbildungs#verträge nicht ohne Zustimmung abschließen, noch kündigen, da sie nach dem BGB nur beschränkt geschäftsfähig sind.

Meike311 
Beitragsersteller
 09.10.2014, 07:52

Die Zustimmung beim Abschluss hatte ich ja. Ich weiß auch, dass ich beschränkt geschäftsfähig bin, aber nach §113 BGB ist eine Ermächtigung von Minderjährigen zur vollen Geschäftsfähigkeit in Bezug auf ihren Job durch die Erziehungsberechtigten möglich. Ist das aber durch meine alleinige Unterschrift unter Personalbogen etc. schon gegeben? Das setzt ja die Ermächtigung meiner Eltern voraus, sonst wäre der geschlossene Vertrag ja ohnehin hinfällig.

Moment, du bist erst 17 Jahre alt, dann fällst du automatisch noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Lies hier mal nach : http://www.rechtsportal.de/Gesetze/Gesetze/Arbeitsrecht/Arbeitsschutz/Jugendarbeitsschutzgesetz

Tipp: Schließe immer einen Vertrag ab, wer dir keinen Vertrag gibt, da ist irgendetwas faul.

Mir ist es auch so ergangen, ich habe ohne Vertrag gearbeitet, und mein Arbeitgeber (ein Tierarzt) hat mich schön arbeiten lassen, aber hinterher nicht bezahlt. Ich habe sozusagen umsonst gearbeitet. Pech für mich. Ein Anwalt kann da auch nicht viel helfen, auch wenn manche dir das Blaue vom Himmel versprechen. Wo kein Vertrag ist, läßt sich nicht viel machen. Das ist eine Masche gerade von kleineren Klitschen. Selbst bei einem Ferienjob zwischen Abi und Berufsschule habe ich einen Vertrag bekommen oder meine Schwester geht kellnern, um ihre Studium zu finanzieren, sie hat auch einen Vertrag.

Verträge regeln alles, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Ende der Probezeit, dein Verdienst im Monat (brutto) oder dein Stundenlohn brutto, ab wann und wie lange hast du Anspruch auf Urlaub, ....wenn du krank bist, ab wann musst du dich bei dem Arbeitgeber melden, wann bekommst du deinen Lohn. Zuschläge zu deinem Bruttostundenlohn für Nachtschicht, Sonntags-/Feiertagsarbeit,  etc.

Der Personalbogen ist nicht ein Vertrag, wenn du ihn alleine unterschreibst ist das nicht schlimm. Der Vertrag muss aber von deinen Eltern mit unterschrieben werden, solange du noch die das 17.Lebensjahr beendet hast.

Der Personalbogen ist als Hilfe für den Steuerberater der Bäckerei gedacht, da dieser den Lohn von dir auch errechnet.

Hast du schon Gehalt / Lohn erhalten? Wie viele Stunden arbeitest du tatsächlich pro Tag. Bekommst du eine korrekte Gehaltsabrechnung?

Das ist alles wichtig für deine spätere Rente. Von deinem Bruttoverdienst nach Abzug von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solizuschlag errechnen sich deine Sozialabgaben, also Krankenversicherungsbeiträge (KV); Pflegeversicherung (PV); RV = Rentenversicherung,

"Kann ich alleine kündigen? Also ohne das Einverständnis meiner Eltern?2

Kurz und knapp: nein. Und die Kündigungsfrist sollte im Vertrag stehen (wenn nicht sind es gesetzlich 4 Wochen)

Bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages (egal ob Ausbildung oder sonst was) gilt ein beschränkt geschäftsfähiger als voll geschäftsfähig!