Kann ich einen Minijob in den ersten 3 Monaten (Probezeit) fristlos kündigen?
die frage ist nicht zu erklären
6 Antworten
Hast du einen schriftlichen Arbeitsvertrag,in dem eine probezeit vereinbart ist?
Wenn ja, steht da auch die Kündigungsfrist drin.
Wenn nein, dann hast du ein Arbeitsverhältnis nach den Vorschriften desBGB. Das kennt keine Probezeit, dafür aber die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. bzw. 30. des Monats.
Fristlose Kündigung heißt eigentlich Kündigung mit besonderem Grund. Wenn du also einen besonderen Grund hast, kannst du kündigen, sonst nicht. Wenn du einfach nicht hingehst, und die Kündigung des Arbeitgebers riskierst, machst du dich zusätzlich noch schadensersatzpflichtig. Er kann dann auf deine Kosten, eine Ersatzkraft einstellen.
In der Probezeit sollte ein job eigentlich immer ohne Angabe von Gründen kündbar sein.
Liegt ein Arbeitsvertrag vor? Dort müsste es eigentlich drinnestehen
so ein Quatsch - wozu macht man Verträge???????? Und an die muss man sich halten.
Natürlich kann man jederzeit kündigen, aber nicht fristlos.
Im Prinzip Nein, auch in der Probezeit gelten Kündigungsfristen. Für eine fristlose Kündigung muss es schwerwiedgende Gründe geben.
Hier lesen:
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigung_fristlose.htm
Es ist ein Arbeitsvertrag vorhanden der aber nicht von mir unterschrieben wurde nur vom Arbeitgeber
Ein Arbeitsvertrag muss nict zwingend unterschrieben werden. Der mündliche Vertrag gilt. Nur die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
der Arbeitnehmer kann immer ohne Angabe von Gründen kündigen, nicht nur in der Probezeit.