Vom Schuldner ein Gegenstand behalten?

6 Antworten

Nein, nur durch den Gerichtsvollzieher darf das gemacht werden( Durch einen gerichtlichen Beschluss).Sonst ist es Selbstjustiz d.h Diebstahl oder wenn Gewalt ins Spiel kommt Raub.

Nein das ist Diebstahl

Nein, kannst du nicht.

Naja, deine eigentliche Frage im Titel ist anders, als deine anschließend ausformulierte Version.

Einen Gegenstand behalten heißt ihn behalten, wenn du ihn (sowieso) schon hast und nicht wieder rausrückst. Was du hinterher beschreibst ist aber dich eines Gegenstandes zu bemächtigen. Ersteres würde ich – nicht uneingeschränkt – wohl unter bestimmten Voraussetzungen bejahen, also du darfst etwas womöglich einbehalten. Dich einer Sache bemächtigen, wie dann beschrieben, aber bestimmt nicht.

T3Fahrer

Nein, dass darfst du nicht.