Inkasso antwortet nicht??
Ich (Gläubiger) habe ein Inkasso beauftragt für mich meine noch offenen Forderungen einzutreiben. Ich bekomme keine Antworten, Inkasso nicht erreichbar. Alles schon über ein Jahr her. Kann ich mein Geld zurückverlangen? Bzw. komme ich irgendwie aus diesen Inkasso raus? In den Bedingungen steht nichts. Alle Forderungen von 5 Schuldnern ca. 1400 Euro.
5 Antworten
Ist das von Dir beauftragte Inkassounternehmen Mitglied in einem der drei Branchenverbände (BDIU oder BFIF oder BDR)?
Welche Aufsichtsbehörde ist für Dein Inkassounternehmen zuständig www.rechtsdienstleistungsregister.de)?
An den jeweiligen Verband und die Aufsicht solltest Du in diesem Fall eine schriftliche Beschwerde senden.
Vergiss den Inkasso-Laden. Ich habe auch eine Zeit lang versucht, auf diesem Wege Schulden von nichtzahlenden Kunden einzutreiben. Die Quote war: null.
Der einzige Weg, deine Ansprüche rechtssicher und wasserdicht zu sichern, ist ein Mahnbescheid. Der gilt 30 Jahre. Meistens zahlen die Leute eben erst, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht (sofern was zu holen ist, aber das musst du selbst einschätzen).
Ein Mahnbescheid kosten nicht die Welt - um die 30 EUR bei normalen Forderungssummen. Du kannst das online beantragen - dazu musst du nur das Mahngericht in deinem Bundesland auswählen. Hier kann man das machen:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=1687650-1490117455638&Command=start
Ich sehe nichts davon, dass der Fragesteller einen dreistelligen Betrag investiert hat.
Und ja, ich meine einen Mahnbescheid, aus dem (wenn kein Widerspruch erfolgt) ein Vollstreckungsbescheid wird.
Ich sehe nichts davon, dass der Fragesteller einen dreistelligen Betrag investiert hat.
Der Fragesteller hat geschrieben:
Alle Forderungen von 5 Schuldnern ca. 1400 Euro.
Bei einem durchschnittlichen Gegenstandswert von 280.- € berechnen Inkassounternehmen in der Regel eine Vergütung von 70,20 € (zzgl. MwSt.), also zusammen 351,00 € (zzgl. MwSt.).
(Ob der Fragesteller die MwSt. als Vorsteuer geltend machen kann, erschließt sich aus seiner Frage nicht.)
Wenn ein Inkassobüro plötzlich nicht mehr erreichbar ist, komme ich immer auf den Gedanken, dass die nicht so seriös sind, wie es evtl. den Anschein hatte und dass sie sich mit dem Geld (wahrscheinlich nicht nur deinem) aus dem Staub gemacht haben.
Seriöse Inkassounternehmen lassen sich i. d. R. ins BDUI eintragen: http://www.inkasso.de/mitglieder/liste
Schau einfach mal nach, ob die dabei sind. Wenn nicht..., naja...
Im BDUI sind die nicht eingetragen. Aber als Rechtsdienstleister.
Kann ich einfach meine Mandaten zurückfordern?
Natürlich kannst du das, du bist ja schließlich der Auftraggeber. Nur ob es was nutzt, ist eine andere Frage. Wenn die wirklich auf und davon sind, kommst du ja nichtmal mehr ran...
Alternativ wäre noch der BFIF und der BDR in dem diese gelistet sein könnten. Und das solltest Du auch überprüfen.
Außerdem solltest Du nachdem Du weist, dass diese als Rechtsdienstleister registriert sind, eine schriftliche Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde senden, damit diese nach Anhörung hier tätig werden kann.
Für alles weitere müsste man den Vertrag prüfen, denn Du mit dem Inkassounternehmen abgeschlossen hast.
Hast Du im Hinblick auf einen Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag das Inkassounternehmen bereits unter Fristsetzung nachweislich gemahnt?
Welches Geld willst du denn zurückverlangen?
Das Geld deiner Forderungen kannst du auch jederzeit wieder selbst eintreiben.
Welches Geld willst du denn zurückverlangen?
Vermutlich die im Voraus gezahlte Vergütung des Inkassounternehmens.
Natürlich kannst Du Dein Geld fordern.Beauftrage am besten ein Inkassobüro.
XD
Der ist gut. :)))))
Der Fragesteller hat einen dreistelligen Betrag an Vergütung ausgelegt.
Du meinst den Vollstreckungsbescheid insoweit kein Einspruch eingelegt wird.
Das Online-Verfahren unterliegt allerdings gewisser Voraussetzungen, die der Antragsteller im Hinblick auf die Datenübermittlung erfüllen muss.
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(Natürlich hätte der Fragesteller in jedem seiner fünf Fälle auch ohne Inkassounternehmen mahnen und anschließend das Mahnverfahren durchführen können.)