Vom Gerichtsvollzieher gesucht?
Hallo zusammen also ich habe vor 9-10 jahren so einiges an schulden gemacht handyverträge usw es kommen wohl 50k zusammen an schulden ich habe eine eidesstattliche Versicherung beim gv abgegeben und bin danach ins ausland gegangen ich war zwischenzeitlich in deutschland und hatte Polizeikontrollen wurde aber nicht per hbefehl gesucht nun möcht ich nach 3 jahren wieder nach deutschland und habe angst das mich der gv sucht per hbefehl ist das möglich?
4 Antworten
Es kann möglich sein daß ein Haftbefehl zur Erwingung der Vermögensauskunft besteht, das sollte dich aber nicht belasten.
Ein socher Haftbefehl wird selten vollzogen, denn der Gläubiger muß die vollen Kosten vorschießen, auch die Haftkosten. Das geschieht nur wenn es sich um richtige Beträge handelt.
Dieser Haftbefehl wird nicht in den Systemen der Polizei oder des Grenzschutzes gespeichert. Es ist allein Sachen des Gerichtsvollziehers den Haftbefehl zu vollziehen.
Mit einer Festnahme mußt Du also nicht rechnen, auch bei der Einreise nicht. Schau daß Du zu einer Schuldnerberatung gehst und evtl. in die Insolvenz gehst.
Vorausgesetzt, da liefen nicht noch andere Dinge. Also Verfahren wegen Eingehungsbetrug o.ä. in Abwesenheit. Wenn ich Handyschulden und dann den Betrag von 50k Euro lese, klingt das für mich erst mal sehr kurios.
Schulden machen ist keine Straftat, sonst müsste Schäuble lebenslang bekommen.
Auf Antrag kann der Gläubiger verlangen, dass du wieder die eidesstattliche Versicherung abgibst. Erst wenn du das verweigerst und kann auf Antrag des Gläubigers gegen dich Erzwingungshaft erlassen werden.
Daher so einfach ist es eben nicht, wegen Schulden verhaftet zu werden.
Ich weiß ja nicht, wo du gewohnt hast, meines Wissens ist aber die "Bewährungszeit" bei Privatinsolvenz in England oder Frankreich deutlich geringer als bei uns. Evtl. hilft dich das bei deinen Planungen in ein neues, schuldenfreies Leben.
Erstmal müssen die 3 Jahren herum sein, denn vorher kann der Gläubiger gar nichts machen, erst danach kann er eine neue EV verlangen. Von daher würde ich mir da keine Gedanken machen
Ja nur habe ich einmal für einen Gläubiger die ev abgegeben und es sind ein paar mehr Gläubiger nur war nie ein gv bei mir habe nur die Titel per post bekommen aber glaibe hab doch auch sowas gelesen das der gv erst kontakt zu mir aufnehmen muss und dann kann er hbefehl erlassen wenn ich moch weiger
Die EV gilt für alle Gläubiger, selbst wenn nur einer die beantragt hat. Wenn als Gläubiger B an den GV herantritt zwecks Pfändungen, so wird er auf die EV verweisen und rein gar nichts unternehmen.
Korrektur: Sind nur noch 2 Jahre.
Per Haftbefehl eher nicht, aber deine Schulden sind nicht verdunstet. Also wirst du diese abtragen müssen!
Immerhin bei Schulden in Höhe von 50k hast du auch hervorragende Leistungen erhalten welche zu Recht bezahlt werden müssen.
Ja das ist mir klar ich habe mir im ausland etwas aufgebaut und verdiene nicht mehr so schlecht ich möchte in deutschland leben und die schulden abbezahlen nur habe ich angst das ich in deutwchland lande und direkt fest genommen werde wegen der schulden also es geht hier auch nicht um gerichtskosten oder so sondern nur ratenkauf verträge usw
Dann nimm doch vom Ausland aus Kontakt mit dem GV auf ggf über einen Anwalt.
Das ist mein problem mail wird nicht beantwortet und telefonieren ist echt sau teuer bin in asien das ist nicht so einfach
Seltsam, ich war noch in keinem asiatischen Land in welchem das Telefonieren nach D mit einer einheimischen Sim Karte teuer war. Außer in Myanmar dort konnte ich keine Sim erhalten.
Aber du kannst ja auf eine deutsche Botschaft gehen und fragen ob es einen Haftbefehl für dich gibt.
warum haste nicht gleich Privatinsolvenz angemeldet ? So wärest du längst schuldenfrei
War zu jung und naiv hab mir keine sorgen drum gemacht jetzt möchte ich zurück und alles abbezahlen in raten
Also theoretisch müsste och sie verweigern denn mich nicht anzutreffen heißt ja nicht das ich sie verweiger