Vom Freund rausgeschmissen, wie geht's weiter?

12 Antworten

Ich würde trotz der ziemlich verfahrenen Situation es zunächst im guten versuchen, denn es gibt ja auch außer Deinen Klamotten, noch reichlich Dinge zu regeln. Wenn sich da nichts im guten Regeln lässt und Du als Mieter mit in dem Mietvertrag stehst, hast Du ein Anrecht auf den Zugang zu "DEINER" Wohnung. Sollte Dein Ex-Freund dies nicht zulassen, kannst Du Dir einen Zugang, mit Unterstützung der Polizei verschaffen. Die sind in einem solchen Fall verpflichtet mit zu gehen und tuen dass auch. Aber ich befürchte, dass bei diesen verhärteten Fronten es doch nicht ganz ohne eine Rechtsberatung, bei einem Anwalt ablaufen wir. Falls Du keine Rechtschutzversicherung hast, musst Du dann zwar leider in die eigene Tasche greifen. Ich denke in diesem Fall wird das Honorar für eine Beratung und einen Brief, so um die 75,00 Euro liegen. Sicher ne Menge Geld, aber so ein Schreiben, mit einem Briefkopf von einem Rechtsanwalt, hat "des Öfteren schon regelrechte Wunder bewirkt."

Viele Grüße aus Kassel

Michael

Du kannst ihn zur Herausgabe deiner Sachen auffordern (u.a. auch schriftlich), falls das nicht stattfindet, kannst du Anzeige erstatten.

Ein Recht in - wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist es SEINE - die Wohnung zu gelangen, hast du nicht. Auch nicht mit Polizei (die interessieren solche Beziehungsstreitigkeiten nämlich auch nicht, denn zu häufig werden sie dafür Missbraucht).

So Leid mir es tut, viel mehr Möglichkeiten hast du da nicht. Es sei denn, es ist auch deine Wohnung und du stehst z.B. auch mit im Mietvertrag.

mywildside 
Beitragsersteller
 06.04.2014, 12:24

Wir sind gleichberechtigte Mieter, keiner von uns beiden ist Hauptmieter, also hat er NICHT das Recht mir den Zutritt zu verweigern. Letzteres hab ich ja schon gesagt. Er weiß das auch, aber es ihm scheiß egal. Er wird mich dennoch nicht reinlassen.

mywildside 
Beitragsersteller
 06.04.2014, 12:28
@mywildside

Hoppla...der hat mir den ersten Kommi eben gar nicht angezeigt, deshalb hab ich noch einen geschrieben xDD

carbonfragant  09.04.2014, 10:20
@mywildside

Dann wirst du wohl den Rechtsweg gehen müssen, wenn du keine Möglichkeit siehst, dass ihr euch anders einigen könnt.

mywildside 
Beitragsersteller
 06.04.2014, 12:21

Nein, es ist UNSERE gemeinsame Wohnung. Wir sind gleichberechtigte Mieter. Einen Hauptmieter gibt es nicht. Er hat also nicht das Recht, mir zu verbieten, die Wohnung zu betreten. Er wird es aber dennoch tun.

Wenn ich das richtig lese habt ihr beide den Mietvertrag unterschrieben. Also kannst Du auch in die Wohnung bzw kannst es durchsetzen mit Hilfe der Polizei oder was ev besser wäre mit Hilfe eines Freundes.

Den Mietvertrag müßt ihr beide kündigen wenn er von beiden abgeschlossen wurde. Wenn der Vermieter mit der Teilkündigung zufrieden ist geht es allerdings auch, gesetzlich ist das aber eben anders geregelt.

Sicher kannst Du Strom und was auch immer alles kündigen. Vielleicht macht es sich besser, wenn Du ein Gesprächsangebot machst. Eben dann wenn Du mit Freund vor der Tür erscheinst. Solche Dinge sollten doch zivilisiert geregelt werden.

Auch wenn die Emotionen jetzt recht hoch sind, reden ist besser als Polizei, Anwalt und was weiß ich für beide Seiten.

Bist du (Mit-)Mieterin der Wohnung? Dann kannst er dich nicht einfach fristlos rausschmeißen. Du kannst dir - notfalls mit der Polizei - Zugang zur Wohnung verschaffen und dein Eigentum rausholen.

Hallo, Steffi - du wirst um einen Anwalt nicht rumkommen. Wenn ihr den Mietvertrag beide unterschrieben habt, kannst du gar nicht einfach so kündigen. Der Vermieter muß das nicht akzeptieren und wenn dein Ex die Miete nicht bezahlt, aber da wohnen bleibt, kann sich der Vermieter weiter das Geld von dir holen. Das kann bis zur Räumungsklage gehen und diese Kosten bleiben dir dann auch noch.

Allerdings muß er dich in die Wohnung lassen, damit du deine Sachen holen kannst, notfalls mit Polizeischutz.

mywildside 
Beitragsersteller
 06.04.2014, 12:25

Wie ich weiter unten die Antwort von "ErsterSchnee" bereits kommentiert habe:

Ich habe mich beim Bauverein schon informiert, der Berater ( wie ich ja schon schrieb) hat mir gesagt, das ist mit der Teilkündigung ganz einfach, wenn wir uns beide da melden. Aber was, wenn ER das nicht tut? Schwieriger wird nur für den in der Wohnung verbleibenden, die Genossenschaftsanteile wieder "aufzufüllen", also die Kaution, da die Hälfte dann ans Jobcenter (da wir beide ein Kautionsdarlehen erhalten hatten) zurückgezahlt werden muss. Aber, dass er dann nochmal 450 € locker machen muss, ist ja nicht mein Problem.

washilfts  06.04.2014, 12:36
@mywildside Aber was, wenn ER das nicht tut?

Genau das steht in meiner Antwort, dann bist du angeschmiert.