Vollküche / Teilküche was ist die rechtliche definition?
Ich versuche nun schon seit einiger Zeit herrauszufinden was genau der Bergiff "Teilküche" bedeutet und welche Auflagen es in Bezug darauf gibt. Die Ämter bei denen ich angerufen habe waren mir da bis jetzt keine wirkliche Hilfe. Was darf man in einer solchen Küche ohne Fettabscheider denn zubereiten und wo findet man weitere Informationen darüber?
4 Antworten
Aus dem Netz:
In der Teilküche darf hier in Niedersachsen nichts auf dem Herd produziert werden, sondern nur Convienence in der Mikrowelle aufbereitet, Salate, Baguettes etc. zubereitet werden, eine Vollküche braucht hier mindestens 16 Quadratmeter, einen Dunstabzug bis über das Dach, einen Fettabscheider, mehrere getrennte Arbeitsplätze, mehrere Becken:reiner/unreiner Bereich, und so weiter, genaue Auskunft bekommt man bei der Gaststättenstelle
Das wüsste ich nicht und ich fürchte auch, dass die Regeln sich hier je nach Bundesland unterscheiden.
Da solltest Du mal "bei Dir" die Gewebeaufsicht fragen.
In einer Teilküche dürfen nur Speisen erwärmt werden.Man spricht auch von Bierbegleiteten Speisen.Also fertige Produkte werden verarbeitet.
In der Vollküche dürfen Speisen hergestellt(also gekocht und gebraten)werden.
das ist ein küchenblock den man teilen kann
Ich meine das eher in Bezug darauf, was ich zum Beispiel in einer Espresso Bar an kleinigkeiten zu Essen zubereiten darf wenn dort kein Fettabscheider vorhanden ist
Hallo Winterzauber 72,
Ihre Frage liegt jetzt schon 8 Jahre zurück, vielleicht können Sie mir sagen was Sie herausgefunden haben.. was in einer Café-Bar ohne Vollküche an Essen angeboten werden darf?
Danke im voraus :)
danke, damit kann ich endlich mal was anfangen! gibt es im internet irgenwo eine seite die alle informationen zu solchen fragen bündelt?