Darf man selbst hergestellte Lebensmittel einmalig verkaufen?

4 Antworten

auf einem vereinsfest oder kirchenbasar dürftest du ihn vermutlich verkaufen - weil es eine privatveranstaltung ist.  dasselbe gilt für strassenfeste (wobei das gewissermassen eine ausnahme von den allgemeinen bestimmungen ist). das müsstest du mit dem veranstalter regeln.

es müssen alle inhaltsstoffe, herstellungsdatum, ein spätestverbrauchsdatum und der hersteller (mit ort und strasse) angegeben sein..

für den gewerblichen verkauf von speisen, getränken, lebens- und genussmitteln benötigst du eine genehmigung vom gewerbeamt, sowie eine sonderzulassung für den verkauf von lebensmitteln. du musst einen sachkundenachweis über hygienemassnahmen für die herstellung und lagerung von lebensmitteln beibringen - und darfst die zum verkauf bestimmten waren nicht in deiner privaten küche herstellen, sondern musst einen separaten raum benutzen, der den hygienevorschriften entspricht (beispielsweise vollkachelung, desinfektionsmöglichkeiten etc...)

ein trödelmarkt ist eine öffentliche veranstaltung auf öffentlichem grund. jeder hat zugang. der veranstalter ist in der regel ebenfalls öffentlich - z.b. die stadt...

ich denke, wenn du die gewerbeverordnung und die entsprechenden gesetze für lebensmittelhandel und gastronomie liest, wird dir alles klar. auch die gesetzlichen hygieneverordnung für lebensmittel kannst du nachlesen... gibt sowas wie ein lebensmittelgesetz, in dem alles geregelt ist.

die antwort auf deine frage lautet also:

nein.

So einfach darf man keine selbst hergestellten Lebensmittel verkaufen, schon gar nicht öffentlich.

Erfrage am besten bei deiner Zuständigen Gemeinde die Richtlinien, denn die schwanken teils. Es gibt mehrere Auflagen zu erfüllen.

LG Pummelweib :-)

Erst einmal: Dein Eindruck von Straßen- oder Landfrauenfesten ist verkehrt. Die unterliegen jedenfalls in Niedersachsen zwar besonderen Erleichterungen, aber auch nicht wirklich.

Wenn Lebensmittel in den öffentlichen Verkauf gehen, dann werden die je nach Bundesland zuständigen Ämter sehr hellhörig.

Es mag sein, dass keine Kontrolle stattfindet. Es sind auch ganz weitreichende Sonderregeln vorstellbar. Ich würde bei uns das Veterinäramt anrufen. In BaWü ist der WKD dafür zuständig. Gewerbeämter dürfte es überall geben. Ruf dort an und frage Dich durch.

verkaufe diese dann auch auf dem Trödelmarkt.

Lebensmittel haben auf einem Trödelmarkt nichts zu suchen, denn sie sind schließlich Neuware !

mache dieses Jahr ein paar Flaschen mehr und verkaufe diese dann..

Deine Küche wird kaum die Voraussetzungen für die gewerbliche Herstellung von Lebensmitteln erfüllen.

Ich meine es ist ja einmalig...

Nein, ist es nicht, weil du ja mehrere Stück zum Verkauf herstellst und anbietest. Daher ist es Gewerbe !

nen Kleingewerbe anmelden

Man kann weder ein Groß- noch ein Kleingewerbe anmelden. Nur ein Gewerbe anmelden oder eine Reisegewerbekarte erwerben. Für den Verkauf auf Märkten wäre eh die Reisegewerbekarte das Richtige.