Auto gegen die Wand / Zahlt Vollkaskoversicherung?
Hallo,
folgender Fall: Beim Versuch, das Licht anzumachen, habe ich dooferweise einmal zu weit gedreht und das Auto hat einen Satz nach vorne gegen die Hauswand gemacht, da der 1. Gang eingelegt war. Ich habe eine Vollkaskoversicherung.
Zahlen die das?
8 Antworten
typisch frau...omg
PS: Weißt du schon wie teuer der Schaden ist?
Setz dich mit deiner Versicherung in verbindung..und sprech mit denen..z.b beim ADAC wird es höhergestuft auch die %)
Bei DEVK wird auch die Selbstbeteidigung höher.
Danke für den Kommentar mit der Frau :-D
Ehrlich gesagt habe ich das einfach in meinem Namen geschrieben, weil ich einen Account hier habe... aber es ist weder mein Auto noch mein Fall.... und es war KEINE Frau ;-)
Auch ich hatte einmal ein neues Auto gegen eine Hauswand gesetzt. Es ging bergab bei Regen, fuhr anfangs etwa 30 km talwärts dann kam das Auto ins rutschen und als ich dann in der Dorfmitte gegen eine Hauswand frontal ansetzte war ich etwa bei 60 km/h. Auto Totalschaden duerfte die Kaskoversicherung voll bezahlen, und Statikberechnung sowie Neuverputzung der Hauswand war dann etwas für die Haftpflichtversicherung. Auch in Deinem Fall duerfte die Versicherung voll bezahlen, Du musst aber damit rechnen das Deine Geschichte bezeifelt wird. http://www.vollkaskoversicherung.net
ja, tut sie
in jedem fall, außer sie weisen dir vorsatz nach
und wie hans sagt, die prämie steigt natürlich und wenn du selbstbeteiligung hast, zahlen sie die natürlich nicht
also 3000 schaden, 650 selbstbeteiligung, dann bekommst du nur 2350€
Nur bei grober Fahrlässigkeit (schwer zu konstruieren) oder Absicht, ist die VK von der Leistung frei.
Ist das eine Vollkasko für den anderen Geschädigten oder auch eine Vollkasko für den eigenen SChaden? Schau mal nach. Und dann würde ich mal fragen, wie viel Du bei Inanspruchnahme Deiner Versicherung mehr im Monat zahlen müsstest (man wieder beim Unfall höhergestuft). Vielleicht ist es preiswerter, den Schaden selbst zu zahlen, als die Höherstufung in Kauf nehmen zu müssen (soooo gut kenne ich mich damit allerdings nicht aus..das ist jetzt das, was mir dazu einfällt)
Was soll denn bitte schön eine Vollkasko für den anderen Beteiligten sein?
Minus vereinbarter Selbstbeteiligung. Bei der nächsten Hauptfälligkeuit ( 1.Januar) wirst du dann im VK-Bereich hochgestuft. Dann kannst du die VK aber auch heraus nehmen, wenn du willst. (Falls deine Bank damit einverstanden ist)
Irgendne Ahnung, wie viel man hochgestuft wird, falls es ein Totalschaden ist?
Was meinst Du mit "VK aber auch heraus nehmen"?
Das Auto ist übrigens ein Neuwagen, der bei der Versicherung des eigenen Autoherstellers versichert ist.
Irgendne Ahnung, wie viel man hochgestuft wird, falls es ein Totalschaden ist?
ne 20 jährige musste nach diversen schäden für den LUPO damals(2002) 1700€ incl.steuer an haftpflicht/vollkasko zahlen.
Die Höherstufung ist in jedem Fall unabhängig von der realen Schadenhöhe und ergibt sich einzig aus der Anzahl der Schadenfälle bei Jahreswechsel. Ein Totalschaden bei einem Neuwagen, der aufgrund Anlassens an eine Wand ruckelt? Wohl kaum.
Und bei einem Neuwagen, wie durch Deinen Kommentar erst bekannt geworden, ist die Aufkündigung der Kasko wie von DerHans angesprochen nicht sinnvoll.
Wenn ein Fahrzeug finanziert ist, wird die Bank auf Vollkasko bestehen, so lange der Wagen nicht bezahlt ist. Die Höhe der Rückstufung siehst du aus deiner Police (2. oder 3. Seite)
In jedem Fall? Oder kommt das auf die Versicherung drauf an?