Vollgas an Ampel?

6 Antworten

Ein Anfahren mit durchdrehenden oder quietschenden Reifen z.B. an einer Ampelanlage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach § 30 Absatz 1 Satz 1 StVO sind bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Nach § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat wird ein Kavalierstart mit einem Bußgeld in Höhe von 10,00 Euro geahndet.

Es wäre unnötige Lärmbelästigung.

Siehe:

Unzulässig ist gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StVO das Verursachen unnötigen Lärms. Unnötig ist eine Lärmbelästigung, die bei der Benutzung des Fahrzeugs über das bei sachgerechter Nutzung notwendige Maß hinaus entsteht.

Beschleunigen kann nicht bestraft werden, egal wie schnell man beschleunigt. Man kann aber wegen Lärmbelästigung drankommen, wäre aber nur eine Ordnungswidrigkeit....

Mit nem Tesla aber z.b. können die dir nichtmal das anhaben

Gibt es nicht seit neuestem einen Tatbestand a la posing? Soll teuer geworden sein....

Stellt dass eine Straftat dar?

Nein

Laura264  02.12.2021, 21:01

Doch.

Antitroll1234  02.12.2021, 23:10
@Lol34XD

Nein immer noch nicht, auch durch mehrmaliges wiederholen von Unsinn wird es nicht richtiger 🤷‍♂️