Darf man an Ampeln Vollgas geben?
Also klar, in der Innenstadt oder so ist das natürlich aus Lärmschutzgründen und Verkehrsreglementierung nicht so erlaubt. Aber außerhalb? Gibt es da ein bestimmtes Gesetz, was vorschreibt an Ampeln NICHT mal eben von 0 auf 100 beschleunigen zu dürfen? Ich bin auch noch in der Probezeit.
Viele Grüße,
Turbo24
innerhalb oder außerhalb von geschlossenen Ortschaften?
Die Frage kannst du dir eigentlich selbst beantworten, weil innerhalb von geschl. Ortschaften Tempo 50 maximal gilt und meine Frage auf die Beschleunigung von 0 auf 100 zielt 😂
6 Antworten
Theoretisch gesehen ja,du darfst vollgas geben, allerdings nicht überall wo 100 erlaubt ist vollgas gestattet. Der Grund hierfür ist die Nachtruhe und die Sonntagsruhe, du musst dich so verhalten, das du unnötigen Lärm vermeidest und das könnte da durchaus darunterfallen wenn an der Landstraße jemand wohnt was nicht ungewöhnlich ist. Aber Tagsüber wäre nur noch der verdacht des Autorennens
Aber theoretisch hat er einen Anspruch auf Nachtruhe, mal ganz davon ganz abgesehen, das dies auch auf Stadtkraftfahrtstraßen treffen kann
Theoretisch aber wenn man dort wohnt sollte man damit klar kommen wenn am tag hunderte Autos da lang fahren.
Kommt ganz darauf an, wie die da lang fahren und das wurde ja auch schon gesagt: Gebot zur Vermeidung von unnötigem Lärm. Ergo ist eine Beschleunigung von 0 auf 100 mit maximaler Leistung verboten, weil es ein illegales Rennen ist und weil es unnötig Lärm verursacht.
um das zu untermauern aus der Stvo §30 :
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. 3Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Also mit "über den Tellerrand blicken" hast du es auch nicht so. Schonmal daran gedacht, dass viele Straßen erst dann kamen (zum Beispiel Autobahn), wo die Menschen schon jahrelang dort wohnten?
Und da ist es nicht Aufgabe der Menschen durch Steuergeldverschwendung wegzuziehen, sondern Aufgabe der Politik die ansässigen Menschen in die Planung einzubeziehen. Aber von wem kann man heutzutage schon noch Empathie erwarten? Zum Glück bin ich anders. Eine egoistische Sippengesellschaft.
Es gibt Lärmvermeidung zu der man angehalten ist. Zumindest in Dokus habe ich bereits gesehen wie solche Fahrer aus dem Verkehr gezogen wurden und dann gab es Ordnungsgeld.
Du darfst so schnell auf die Zielgeschwindigkeit beschleunigen, wie du möchtest. Auch in der Innenstadt gibt es da kein Gesetz dagegen.
Grundsätzlich schon aber wenn ein Polizist schlecht Laune hat kann der sagen das du ein rennen gegen dich selbst gemacht hast da ist dann der Führerschein weg.
Das möchte ich sehen. wie er mir ein "Rennen gegen mich selbst" durchbringen möchte, wenn ich einfach nur schnell auf die zB. 50km/h beschleunige. Und vor allem, welche Rechtsgrundlage dahinter stehen soll.
Rennen gegen sich selbst ist die Straftat und es kann passieren das politisten das behaupten wenn man schnell beschleunigt.
(1) Wer im Straßenverkehr...
...sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html
Also von Beschleunigen auf zugelassene Geschwindigkeit steht da nix.
Das gilt in DE praktisch inner- / wie außerorts mit der rücksichtsvollen Beschleunigung nach StVO .
Ausserorts / Klüste hast Du da nur etwaige Chancen dahingehend , daß es niemanden juckt .
Mit der Rennleitung im Nacken bist Du laut StVO & BKat aber auch außerorts im Zweifel a.A. .
Sowas könnte ggf als Illegales Autorennen ausgelegt werden.
Schattenrennen , oder was ?
Tatsächlich kann sowas als Rennen gegen sich selbst bzw gegen die Uhr ausgelegt werden. Mit allen Konsequenzen daraus
Ist soweit ich weiß auch die gleiche Strafe wie als wenn man ein rennen gegen jemanden macht.
Richtig. Deswegen schrieb ich ja mit allen Konsequenzen daraus
Nein , alleine übermäßig Gas ist zunächst mal nur eine OWI . ( wenn man es insgesamt nicht übertreibt )
Rennen ( geht ja nur zu mindestens zweien ) hat der Gesetzgeber neu in § 315 D StGB aufgenommen .
Schaue mal in den Thread & den neuen § 315D StGB .
Die Antwortenzuordnung funzt bei GFN leider noch nicht immer optimal in den Kommis .
Falsch, sowas würde bereits als Rennen gegen sich selbst ausgelegt und von Gerichten bestätigt. Unter dem Deckmantel illegales Rennen lässt sich nahezu alles verpacken.
Mit § 315d I StGB hat der Gesetzgeber u.a. in der Nr. 3 das „Rennen gegen sich selbst“ unter Strafe gestellt. Dieses ist nur dann strafbar, wenn der grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelnde Fahrer mit der Absicht handelt, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.26.08.2019
Allein der letzte Satz eröffnet unendliche Möglichkeiten der Auslegung
Nun komm' bitte nicht nicht mit so einem Müll .
Ein kurzes Gasstößchen an einer Ampel jwd läßt sich noch lange nicht mit einem Rennen gleichsetzen.
Sagt ja niemand , daß eine Person mit einer 500 PS-Karre dabei massiv über das Streckenlimit ausgehen muss .... also vazähle mal nicht so einen Sud um Dich wichtig zu tun .
Von 0 auf 50 oder 70 bleibt alleine erst mal auch da höchstens eine OWI .
Nein , kann es nicht .
Sofern er nur auf die erlaubten 100km/h beschleunigt !
Welche "100"?
Wo siehst du "erlaubt" 100 , wenn zwischen Ampel & Ampel noch nicht mal 100 erlaubt wären , sondern nur 30 , 50 , 70 ... ?
Mach DU als Wagenfahrerkraftlast nur DEINE Tour stets zuverlässig und gesetzeskomform ... komm' gut an & erlaube Dir privat keine Sperenzches . ☺
Ein druchkseetzender Spediteur ist in Deinem Gewerk ein schlechter Arbeitgeber , wenn die Sache flockenlos bleiben soll .
Soll der "Alte" die Tour doch mal auf Schaublatt ( heute Fahrerkarte ) selber DIR da vollkommen gesetzeskonform vorfahren ... 😎
Woher kommt deine Annahme das er von Ampel zu Ampel beschleunigen will und vor allem das eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30,50,70 herrscht ?
Außerorts gelten 100 km/h und in den meisten fällen wird eine herrschende Begrenzung nach einer Ampel aufgehoben .
Wenn man von Speditionen keine Ahnung hat , sollte man sich nicht darüber äußern
Warum willst Du mir unterstellen , daß ich vom gewerblichen Güterverkehr keine Ahnung habe , Großkotz?
Soll der "Alte" die Tour doch mal auf Schaublatt ( heute Fahrerkarte ) selber DIR da vollkommen gesetzeskonform vorfahren ...
Wer so einen Unsinn schreibt , hat keine Ahnung!
DU hast scheinbar Ahnung zum Beschiss .... 😨
Wenn man an so einer straße wohnt sollte man sich nicht beschweren.