Was passiert wenn ich mein Paket annehme und die Unterschrift verweigere, mich umdrehe und die Tür zu mache?

9 Antworten

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Es galt lange Zeit als eine Form der Ausübung des Widerrufsrechts, einfach die Annahme zu verweigern, doch dies ist seit 2014 nicht mehr der Fall. Liegen keine Gründe für eine Annahmeverweigerung vor, so gerät derjenige zunächst in Annahmeverzug und die Frist für die Erklärung des Widerrufs beginnt zu laufen (nach einem AG-Urteil gilt das Paket bei Ablehnung der Annahme als physisch zugegangen, da eine Möglichkeit zur Prüfung bestanden habe). Aber hier sollten auch die AGB des Versenders eingesehen werden, die regelmäßig die Annahmeverweigerung regeln.

Erst mit der Erklärung des Widerrufsrechts wäre der Annahmeverzug aufgehoben. Während des Annahmeverzugs trägt der Käufer die Gefahr einer Verschlechterung oder des Untergangs der Sache und muß für Mehrkosten haften. Sollte der Widerruf nicht fristgerecht erklärt werden, bleiben die Ansprüche des Verkäufers grundsätzlich erhalten (es besteht aus Vertrag eine grundsätzliche Annahmepflicht, d.h. ohne fristgerechte Erklärung des Widerspruchs bleibt der Kaufpreis geschuldet).

Hier geht es nicht um Straf- oder Ordnungsrecht, sondern um Schuld- und damit Zivilrecht. Dem Paketdienst ist es egal, allenfalls fallen für den Versender Mehrkosten an, da meist eine Rücksendung über Verträge geregelt und damit deutlich günstiger als die Rückleitung bei verweigerter Annahme ist. Deshalb auch in die AGB schauen.

PolluxHH  29.01.2018, 15:42

Oooops, falsch gelesen. Die Verweigerung der Unterschrift stellt als solches noch keine Straftat dar, sondern erst dann, wenn man danach das Paket als nicht zugegangen deklasriert. Es ist aber dem Fahrer nicht erlaubt, Dir das Paket ohne Unterschrift auszuhändigen. Selbst eine Prüfung vor Unterschrift, ob der Inhalt auch unbeschadet sei, erfordert die Überwachung durch den Fahrer. Deshalb bekommt der Fahrer ggf. gewaltigen Ärger, weil sein Fehlverhalten es Dir ermöglicht, (Versicherungs)Betrug zu begehen. In dem Fall der Unterschriftsverweigerung aber könnte nach mehrmaligem Vorkommen eine Auslieferung verweigert werden.

Es besteht Annahmepflicht, bei versichertem Versand beinhaltet dies eine Unterschriftspflicht. Grundsätzlich ist ohne Unterschrift ein vertragsgemäßer Eigentumsübergang noch nicht erfolgt und es läge eine Besitzstörung vor, d.h. der Verkäufer könnte die Harausgabe verlangen, da die vertraglich vereinbarte Übergabehandlung nicht vertragsgemäß abgeschlossen wurde, also der Besitz widerrechtlich und damit kein Eigentum an der Sache erlangt wurde.

MusicMouse90 
Beitragsersteller
 29.01.2018, 15:50
@PolluxHH

Okey und was ist wenn der Verkäufer dies nicht verlangt, weil ich den Artikel bereits bezahlt hatte? Es geht ja nur um die Unterschrift. Die Fahrer geben in meinem Fall alle, egal welcher Dienstleister erst das Paket und dann verlangen sie die Unterschrift?!

PolluxHH  29.01.2018, 19:37
@MusicMouse90

Dem Verkäufer ist es egal, solange Du den Zugang der Ware bestätigst. Der Mangel ist heilbar. Dem Verkäufer ist nur wichtig, abgesichert zu sein. Solange Du nicht unterschrieben hast, kannst Du immer noch behaupten, daß das Paket nicht zugestellt wurde. Dies käme dann der Beschuldigung einer Entwendung auf dem Zustellungsweg gleich, bei einer Gattungsschuld könntest Du bei Versendungskauf Nachlieferung verlangen.

Die Unterschrift ist die einfachste Form der Bestätigung des Erhalts und grundsätzlich darf das Paket nicht ohne Unterschrift herausgegeben werden, da erst die Unterschrift das mit der Versendung verbundene Versicherungsverhältnis beendet, denn dadurch bestätigst Du, soweit ersichtlich, den ordnungsgemäßen (also auch unbeschädigten) Zugang. Wenn es alle Boten so übergeben, ist das deren Problem. Zudem könntest Du dem Zusteller gewaltigen Ärger machen, denn per Treacking ist erwiesewn, daß der Zusteller das Paket ü+berniommen hatte, es also in seiner Obhut abhanden gekommen wäre.

Zu welchem Zweck willst du dem armen Zusteller die Bestätigung verweigern, dass er seine Arbeit getan hat und ihn vor dem Arbeitgeber unter den Verdacht stellen, Pakete unterschlagen zu haben?

Er hat keinen Nachweis, dass er seine Arbeit gemacht hat und er gerät unter Verdacht. Der Vorgang kann nicht abgeschlossen werden.

Abgesehen von der moralischen Seite - ich halte das für niederträchtig - gibt es auch eine rechtliche Verpflichtung, auf Verlangen eine Quittung auszustellen für Geld oder Material, das man bekommen hat. Nichts anderes stellt deine Unterschrift dar.

Dies ist in § 368 BGB geregelt. Liegt ein rechtliches Interesse vor, kann sogar die Quittung in einer bestimmten Form verlangt werden (z. B. über das elektrische Gerät).

MusicMouse90 
Beitragsersteller
 29.01.2018, 15:46

1.) ist es nur eine Frage

2.) meine Unterschrift will ich vllt aus Datenschutzrechtlichen gründen nicht jeden geben

3.) muss er ja erst die Unterschrift verlangen, bevor er das Paket übergibt :-D

4.) vllt aus Rache, weil er angibt da gewesen zu sein und ich grundlos auf mein Paket in der Vergangenheit gewartet habe ohne das er mir eine Karte im Briefkasten hinterlassen hat!? :-D

landregen  31.01.2018, 19:12
@MusicMouse90

Zu erstens: Sehr kurzsichtige Frage, sorry.

Zu 2: Wenn du in irgendeiner Weise "mit jedem" Verträge eingehst, dann musst du auch auch Unterschriften leisten. Ohne Quittung keine Übergabe.

Zu 3. Ja, das muss er.

Zu 4: Ohne deine Unterschrift wäre das nicht passiert.

Falsch, solange du den Inhalt nicht bezahlt hast, ist es nicht dein Eigentum. Das Paket ist ein Hilfsmittel für den Transport und gehört bis zur Bezahlung dem Versender. Erst mit der Bezahlung geht alles in dein Eigentum über.

Quittierst du den Erhalt nicht, hast du das Paket unrechtmäßig an dich genommen, was somit Diebstahl oder Raub wäre und wohl angezeigt wird.

Der Paketdienst wird dir in Zukunft auf alle Fälle keine Pakete mehr zustellen. Die wirst du dir dann selbst abholen müssen.

PolluxHH  29.01.2018, 15:31

Auch nicht ganz richtig: durch Bezahlung erwirbt man kein Eigentum, sondern der Übergang des Eigentums kann nur physisch erfolgen, § 929 BGB. Da aber die Annahme verweigert wurde, fand auch kein Übergang des Eigentums statt, denn dazu hätte man das Paket annehmen müssen.

Das mit der Bezahlung ist auch so eine Sache, denn der Eigentumsvorbehalt muß explizit vereinbart worden sein (§ 449 BGB) und ist als solches eine etwas merkwürdige Konstruktion, wie schon § 449 Abs. 2 und 3 BGB zeigen.

wenn du postboten nicht gerecht behandels - kann es sein das du die post inzukunft bei der post abholen must

es erfolgen keine erinnerungen max. die über die pakete .. für briefe und so - hinlatschen nachfragen und wieder gehen

berlina76  29.01.2018, 14:33

Lieblingsstrafe der Zusteller:

Es wird nicht mehr geklingelt und alles was nicht Briefkastekonform ist, wird benachrichtigt. Von der dicken Zeitung über Großbriefe und Päckchen und Pakete.

Ja diese Möglichkeit gibt es, wenn sich Postbote und Wohnungsinhaber nicht mehr grün sind.

Ist schon Mist, wenn man wegen seiner Wöchentlichen "Zeit"Zeitung zur Filiale rennen muß.

Bei unbelehrbaren Kunden wird das sogar mit Absprache der Leitung gemacht.

Damit es allerdings zur kompletten Zustellungsverweigerung kommt, bei der alle Sendungen zurückgeschickt werden, muß erheblich mehr vorgefallen sein und das geht nur mit einem Ok aus der oberen Postleitung.

MusicMouse90 
Beitragsersteller
 29.01.2018, 15:57
@berlina76

Alle Zustellungen können nicht verweigert werden, da es verschiedene Dienstleister gibt, nur dann bei den jeweiligen.

Ich spekuliere mal, das aus Zeitgründen Paketzusteller nicht erscheinen und schreiben das es versucht wurde zuzustellen. Jedesmal die gleiche Firma wo man nicht mal einen Zettel im Briefkasten hat. Deswegen kam mir die Idee mit der Unterschriftverweigerung, wenn sie mir nächstes mal die Ware zustellen.

Ein vernünftiger Zusteller fordert erst die Unterschrift und rückt dann die Sendung raus.

Entreißt du ihn die Sendung, ist das Diebstahl und er kann dich anzeigen.

qugart  29.01.2018, 14:21

Fast. Es ist dann wahrscheinlich Raub.

landregen  29.01.2018, 14:25
@qugart

Nich "fast", sondern "schlimmer" ;-)

MusicMouse90 
Beitragsersteller
 29.01.2018, 15:59

Von entreißen hat niemand gesprochen. Er gibt sie mir und ich drehe mich um und das ohne Unterschrift. Die Ware wurde im voraus bezahlt.

Dann schein ich egal bei welchem Dienstleister keine vernünftigen Zusteller in meinem Wohnviertel zu haben.

berlina76  29.01.2018, 16:10
@MusicMouse90

Er gibt dir die Sendung nicht ohne unterschrift. Erst unterschreiben, dann Sendung.

Und verärger nie deinen Zusteller, er weiss wo du wohnst