Vorgezogene Haltelinie missachten = Prüfung nicht bestanden?

6 Antworten

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Im Internet steht auch das morgen die Welt untergeht...

Dein Fahrlehrer hat recht...

GreyParrot 
Beitragsersteller
 29.06.2017, 16:36

Okay danke, die erste Antwort auf meine Frage....

StVO, Anlage 2, lfd. Nr. 67

Zeichen 294 Haltlinie - Ge- oder Verbot
Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.

Das steht "muss", nicht "soll"

Bußgeldkatalog, Tatbestandsnummer 154:

An der Haltlinie (Zeichen 294) nicht gehalten - 10,- €

Es gäbe wohl keinen besonderen Punkt dazu im Bußgeldkatalog, wenn man "mit keinen Folgen zu rechnen hat" ...

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dass es dich dabei nur um ein Richtzeichen handle

Ja, und? "Richtzeichen" heißt nicht "nur eine Empfehlung"!

s. StVO, §42 Richtzeichen

(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.

Als Richtzeichen werden alle Verkehrszeichen bezeichnet, die in Anlage 3 der StVO aufgeführt sind - dazu gehören z. B. auch das Ortsschild, Parkplatzschilder, der "verkehrsberuhigte Bereich", die Ausschilderung für Autobahnen und Kraftfahrstraßen u. a. m.

Da kann man z. B. auch nicht sagen "Autobahn ist ja nur ein Richtzeichen, da fahr ich dann auch mal mit dem Fahrrad lang ..." oder "Ortsschild ist ja nur ein Richtzeichen, da fahr ich dann auch mal mit 100 weiter ..."

 

 

Bitte merk dir dazu: Sofern eine Haltelinie (die dicke weiße Querlinie) vorhanden ist, muss vor dieser angehalten werden. 

Egal ob Stoppschild oder Rote Ampel  bei Grün natürlich nicht und bei Fahrprüfungen wird das doppelt so genau genommen . 

Und nicht larifari auf der Line zum stehen kommen oder dahinter .

Fehler, die zum sofortigen Durchfallen führen

Überfahren von Sperrlinien oder Sperrflächen.

Überfahrung eines Stoppschildes, ohne davor für die vorgeschriebene Zeit anzuhalten.

Überfahren von Rotlicht. Dies ist ein gravierender Verstoß gegen die Straßenverkehrsordung (StVO) und wird deshalb nicht vom Prüfer toleriert.

Auszug hieraus. https://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/Pruefungsrichtlinie/Fuehrerschein_Pruefungsrichtlinie.pdf










Hallo,

warum glaubst du dem Internet mehr als deinem Fahrlehrer?

Wenn überhaupt, dann ist damit wohl gemeint, dass man vielleicht wenig bis keine Folgen in Bezug auf ein Bußgeld zu erwarten hat.

Bei der Prüfung bekommst du bei einmal vielleicht noch eine Chance, wenn der Prüfer gut gelaunt ist. Spätestens beim zweiten Mal bist du durchgerasselt.

Viele Grüße

Michael