Vogelspinnen in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?

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Hallo lettilein,

In der Verordnung heißt es : "Es ist verboten, nicht gewerblich Giftschlangen einschließlich der Nattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis, Giftechsen, tropische Giftspinnen und giftige Skorpione zu halten." Ich gehe mal davon aus, dass sie mit tropischen Giftspinnen die echten Wiwen u.ä. meinen, die für Menschen wirklich stark giftig bis tödlich sein können. Vogelspinnen sind für Menschen aber nicht großartig gefährlich. Es kann allerdings sein, dass die afrikanischen und asiatischen Arten damit gemeint sind. Einige wie z.B. Haplopelma- oder Poecilotheria-Arten sind auch in einigen anderen Bundesländern genehmigungspflichtig!


Am besten, du fragst hier mal nach. Die wissen genau Bescheid.

NLWKN Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Betriebsstelle Hannover-Hildesheim

Postfach: 910 713, 30427 Hannover

Telefon: 0511 303 431 01, Fax: 0511 303 435 06, Internet: http://www.nlwkn.niedersachsen.de

Du kannst auch direkt Herrn Heinrich Klaholt anrufen.

Telefon: 0511 303 431 21, Fax: 0511 303 435 06**


In Schleswig-Holstein sind Gifttiere auch verboten - allerdings darf man hier sämtliche Vogelspinnen (auch Haplopelma- u. Poeci-Arten) halten!

Um ein Gewerbe anzumelden, müsstest du ja Umsätze machen und auch Einnahmen haben, die dann ggf. versteuert werden müssen. Da du ja z.Z. noch nicht züchtest, würde es also früher oder später wahrscheinlich auffallen. Aber ich denke mal, dass das eh nicht notwendig sein wird und du - bis evtl. einige bestimmte Arten - auch weiterhin Vogelspinnen halten darfst!

LG Brachypelma

Egal, wie lange ihr die Tiere schon habt, jetzt ist die nicht-gewerbliche Haltung verboten. Ihr müsst euch eine Ausnahmegenehigung vom Amtstierarzt holen (vgl. www.recht-niedersachsen.de/2101110/geftvo.htm). Für eine gewerbliche Zuch braucht ihr auch die Genehmigung des Amtstierarztes. Ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden braucht ihr nicht, weil jede Form der Tierzucht unter die Urproduktion (wie ein Bauer) fällt und somit kein Gewerbe (im gewerberechtlichen Sinne) ist. Solltest du die Zuchterlaubnis vom Veterinär bekommen, musst du die gewerbliche Zucht natürlich beim Finanzamt anmelden.