Ab wann ist meine Veranstaltung nicht mehr Privat oder sogar gewerblich?

3 Antworten

Du musst dein Vorhaben aus verschiedenen rechtlichen Perspektiven betrachten:

1. Steuerrechtlich dürfte das kein Problem sein, weil kein nennenswerter Gewinn erzielt werden soll und nichts zu versteuern ist.

2. Gewerberechtlich ist es grenzwertig. Rede mit deinem Gewerbeamt, ob die die Umlage für Alkohol als Gewerbe betrachten. Wegen der Einmaligkeit werden die es vielleicht durchgehen lassen. Wenn es Gewerbe ist, kannst du eine Gestattung gem. § 12 GastG beantragen. Das ist eine Konzession für Veranstaltungen.

3. Bei Veranstaltungen ab 200 Personen muss die Lokation (Versammlungsstätte) besondere Anforderungen hinsichtlich der Sicherheitsbedingungen erfüllen. Du brauchst auch die Baugenehmigung für die Versammlungsstätte.

4. Versicherungstechnisch - Ist dir klar, dass du als Veranstalter für die Sicherheit aller Gäste verantwortlich bist ? Da solltest du eine gute Versicherung haben... 

Ich bin kein Jurist, nach meinem gesunden Menschenverstand ist eine Veranstaltung gewerblich, wenn man damit Geld verdient. Das ist bei Deinem Vorhaben ja nicht der Fall.

Im übrigen teile ich die Bedenken von "Odenwald 69". Ich würde mir das nochmal gut überlegen. Die Fete hat eine Größenordnung, die mehr Anstrengungen und Nerven kostet als Vergnügen bringt.

Ich persönlich würde eine kleine Party im engen Freundeskreis auf jeden Fall vorziehen. Alles Gute!


noblehostel  01.01.2017, 22:58

Ich möchte noch hinzufügen: Du müßtest eventuell über einen  privaten Sicherheitsdienst nachdenken. Wenn viel Alkohol fließt, kann es leider vorkommen, daß jemand Probleme macht.

ist die frage ob du dir einen gefallen tust mit 250 leute einen geburtstag zu feiern, ehrlich gesagt. Normal macht man das erst bei hochzeiten .

Alleine der Logistische Aufwand ist emens.  Angefangen bei getränken, Klos, Geschirr und speisen, auch muss man schauen wie gesagt das dann aus 250 nicht 500 werden wenn jeder noch jemand mitbring. Da sollte man schon einen professionellen planer / veranstalter mit beauftragen , da so was ganz schnell aus dem ruder läuft..

Auch ist die Lokation überhaupt noch freigegeben für das Feiern ?? so ein bissel grillen ist da nicht mehr.

da es auch eine versicherungstechnische Frage ist.. es kann leider immer was passieren im zeifel haftet immer der Veranstalter mit seinem gesagem Vermögen sein leben lang...  ich würde ehrlich gesagt die finger weg lassen.

Weyauu 
Beitragsersteller
 01.01.2017, 22:13

Erstmal Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben, die Frage zu lesen!

Das ich aus logistischer Sicht vor einer großen Aufgabe stehe ist mir durchaus bewusst. Die Party ist für Mitte Juli geplant und die Tatsache das ich Anfang Januar mit der Planung beginne bzw. das ich beginne mich damit auseinander zusetzen sollte zeigen, dass das Vorhaben keine Schnapsidee ist und ich mir der Größe der Sache durchaus bewusst bin.

Ob die Lokalität noch zum Feiern ausgewiesen ist muss ich leider erstmal unbeantwortet lassen. Morgen telefoniere ich mit den Zuständigen Leuten.

Die Haftungsfrage ist allerdings nicht zu Unrecht gestellt, auch hier bin ich bereits am Ball und informiere mich über geltendes Recht und in wie weit ich selber haftbar gemacht werden kann. Die entsprechende Frage werde ich auch der gutefrage.net Community demnächst noch stellen.

Devkey  02.01.2017, 21:14
@Weyauu

Bei Rechtsfragen würde ich nicht auf die Meinung von gutefrage.net Mitgliedern vertrauen