Ab wann ist meine Veranstaltung nicht mehr Privat oder sogar gewerblich?
Erstmal noch ein Frohes Neue Jahr an alle!
Nun zu meinem Vorhaben:
Geplant ist eine Geburtstagsparty im Bundesland Niedersachsen, wir schließen uns mit insgesamt 4 Leuten zusammen (nach aktuellem Stand, wird aber wahrscheinlich noch Richtung 6-8 Leute gehen) und feiern eben nicht gefeierte Geburtstage nach.
Mit entsprechend vielen Gästen ist zu rechnen, ich schätze aktuell ein um die 250. Die Gäste setzen sich aus einem großen Freundeskreis zusammen, der sich zwar größtenteils überschneidet, aber nicht gänzlich homogen ist (nicht jeder Gast ist mit jedem Veranstalter direkt befreundet, demnach kennt auch nicht jeder Gast jeden anderen Gast, aber jeder Gast dürfte mit einer Vielzahl anwesender Leute befreundet sein).
Veranstaltungsort ist der örtliche Grill-/Schießstand, (in dieser Location wurde bis vor 2 Jahren noch ein bekanntes Festival veranstaltet, Hintergründe warum genau dieses nicht mehr stattfinden sind mir nicht bekannt, aber ist vielleicht nennenswertes Hintergrundwissen), dieser soll mit Bauzäunen oder ähnlichem so abgegrenzt werden, dass es nur einen Eingang gibt und man keine fremden Leute auf der Party vorfindet, die durch Mundpropaganda o.ä. davon erfahren haben, es sollen halt echt nur Freunde ansässig sein und niemand anderes. Das Gelände ist gut 500m Luftlinie von der nächsten Bundestrasse weg und ca. 1000m Luftlinie/Fahrstrecke zum nächsten bewohnten Gebäude.
An diesem einen Eingang soll dann eine Umlage eingesammelt werden, KEIN EINTRITT, den Veranstaltern geht es darum mit den Kosten nicht alleine dazustehen, wir möchten also Geld einsammeln um unterstützt zu werden, die Gäste erkaufen sich hiermit keinen Zutritt zum Gelände wie etwa bei einem Festival.
Auf dem Grillplatz wird selbstverständlich Alkohol ausgeschenkt, welcher aber mit der Umlage gedeckt wird. Also muss niemand drinnen für sein Bier, Wasser oder Longdrink bezahlen. Auch ggf. Essen wird mit der Umlage abgedeckt.
Bekanntmachungsweg ist selbstverständlich Facebook, über eine Einladung in eine Private Veranstaltung werden die gebetenen Gäste informiert.
So viel zum Sachverhalt, nun zu meinen Fragen:
1.) Ist mein Vorhaben noch Privat? Ich verteile ja keine Plakate und mache Werbung wie z.B. für ein Schützenfest oder eine Discoveranstaltung. Geschlossener Freundeskreis.
2.) Muss ich eine private Feier dieser Größe, beim Ordnungsamt anmelden? Polizei und/oder Feuerwehr in Kenntnis setzen (Thema Brandschutz etc.).
3.) Brauche ich sonstige Genehmigungen?
4.) Die Veranstaltung ist ausdrücklich nicht kommerzieller und gewinnbringender Absicht, angenommen ich habe nach Umlage einsammeln trotzdem noch Geld über bzw. habe an Umlage mehr bekommen, als ich zuvor investiert habe, ich sage mal mehr als 50€ aber weniger als 500€, gibt es da eine Regelung?
Das wäre es erst einmal. Falls jemand das Gefühl hat er könnte mir hier weiterhelfen, aber ihm würden ein paar Informationen fehlen, helfe ich gerne aus, einfach was sagen!
Vielen Dank, schon einmal!
3 Antworten
Du musst dein Vorhaben aus verschiedenen rechtlichen Perspektiven betrachten:
1. Steuerrechtlich dürfte das kein Problem sein, weil kein nennenswerter Gewinn erzielt werden soll und nichts zu versteuern ist.
2. Gewerberechtlich ist es grenzwertig. Rede mit deinem Gewerbeamt, ob die die Umlage für Alkohol als Gewerbe betrachten. Wegen der Einmaligkeit werden die es vielleicht durchgehen lassen. Wenn es Gewerbe ist, kannst du eine Gestattung gem. § 12 GastG beantragen. Das ist eine Konzession für Veranstaltungen.
3. Bei Veranstaltungen ab 200 Personen muss die Lokation (Versammlungsstätte) besondere Anforderungen hinsichtlich der Sicherheitsbedingungen erfüllen. Du brauchst auch die Baugenehmigung für die Versammlungsstätte.
4. Versicherungstechnisch - Ist dir klar, dass du als Veranstalter für die Sicherheit aller Gäste verantwortlich bist ? Da solltest du eine gute Versicherung haben...
Ich bin kein Jurist, nach meinem gesunden Menschenverstand ist eine Veranstaltung gewerblich, wenn man damit Geld verdient. Das ist bei Deinem Vorhaben ja nicht der Fall.
Im übrigen teile ich die Bedenken von "Odenwald 69". Ich würde mir das nochmal gut überlegen. Die Fete hat eine Größenordnung, die mehr Anstrengungen und Nerven kostet als Vergnügen bringt.
Ich persönlich würde eine kleine Party im engen Freundeskreis auf jeden Fall vorziehen. Alles Gute!
Ich möchte noch hinzufügen: Du müßtest eventuell über einen privaten Sicherheitsdienst nachdenken. Wenn viel Alkohol fließt, kann es leider vorkommen, daß jemand Probleme macht.
ist die frage ob du dir einen gefallen tust mit 250 leute einen geburtstag zu feiern, ehrlich gesagt. Normal macht man das erst bei hochzeiten .
Alleine der Logistische Aufwand ist emens. Angefangen bei getränken, Klos, Geschirr und speisen, auch muss man schauen wie gesagt das dann aus 250 nicht 500 werden wenn jeder noch jemand mitbring. Da sollte man schon einen professionellen planer / veranstalter mit beauftragen , da so was ganz schnell aus dem ruder läuft..
Auch ist die Lokation überhaupt noch freigegeben für das Feiern ?? so ein bissel grillen ist da nicht mehr.
da es auch eine versicherungstechnische Frage ist.. es kann leider immer was passieren im zeifel haftet immer der Veranstalter mit seinem gesagem Vermögen sein leben lang... ich würde ehrlich gesagt die finger weg lassen.
Bei Rechtsfragen würde ich nicht auf die Meinung von gutefrage.net Mitgliedern vertrauen
Erstmal Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben, die Frage zu lesen!
Das ich aus logistischer Sicht vor einer großen Aufgabe stehe ist mir durchaus bewusst. Die Party ist für Mitte Juli geplant und die Tatsache das ich Anfang Januar mit der Planung beginne bzw. das ich beginne mich damit auseinander zusetzen sollte zeigen, dass das Vorhaben keine Schnapsidee ist und ich mir der Größe der Sache durchaus bewusst bin.
Ob die Lokalität noch zum Feiern ausgewiesen ist muss ich leider erstmal unbeantwortet lassen. Morgen telefoniere ich mit den Zuständigen Leuten.
Die Haftungsfrage ist allerdings nicht zu Unrecht gestellt, auch hier bin ich bereits am Ball und informiere mich über geltendes Recht und in wie weit ich selber haftbar gemacht werden kann. Die entsprechende Frage werde ich auch der gutefrage.net Community demnächst noch stellen.