VLH-Erklärung für vorangegangenes Jahr gemacht und aktuelles Jahr auch bezahlen?

2 Antworten

Die Mitgliedsschaft muß bis ende September gekündigt sein. Bestätigung verlangen. Ansonsten mußt du jedes Jahr Mitgliedsbeitrag wie Vorjahr bezahlen. (Kündigungsfrist steht auf der Mitgliedskarte). Wenn du es irgendwie belegen kannst, dass du eine Kündigung geschickt hast, dann klappt es evt. ansonsten sieht es nicht gut aus.

MisterM207 
Beitragsersteller
 21.12.2020, 22:51

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe im Juli 2019 gekündigt. Als ich bei der VLH angerufen habe, um die Sache zu klären, wusste man von meiner fristgerechten Kündigung, hat den Mietgliedsbeitrag aber trotzdem weiter eingefordert.

Das solltest du bei der VLH erfragen. In der Regel muss die Mitgliedschaft schriftlich bis September zum Jahresende gekündigt werden. Vielleicht warst du später dran?

MisterM207 
Beitragsersteller
 21.12.2020, 22:52

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe im Juli 2019 gekündigt. Als ich bei der VLH angerufen habe, um die Sache zu klären, wusste man von meiner fristgerechten Kündigung, hat den Mietgliedsbeitrag aber trotzdem weiter eingefordert.