Visa abgelehnt. Anwalt oder remonstrieren?

6 Antworten

das sagt das Auswärtige Amt :::

Der Visumantrag der von mir eingeladenen Person ist abgelehnt worden. Wie kann ich weiter vorgehen?

Der Bescheid, mit dem ein Visumantrag von einer Auslandsvertretung abgelehnt wird, enthält die für die Ablehnung ausschlaggebenden Gründe sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller innerhalb eines Monats schriftlich bei der Auslandsvertretung remonstrieren. Die Auslandsvertretung wird den Visumantrag in diesem Fall erneut prüfen.

Kann auch danach nicht festgestellt werden, dass der Antragsteller die Visumerteilungsvoraussetzungen erfüllt, so werden dem Antragsteller die für die Ablehnung seines Antrages ausschlaggebenden Gründe nochmals ausführlich in einem Remonstrationsbescheid schriftlich mitgeteilt

Gegen diesen Bescheid kann der Antragsteller innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Berlin Klage erheben.

Auch gegen den ursprünglichen ablehnenden Bescheid steht dem Antragsteller (statt der Remonstration) innerhalb eines Monats der Klageweg offen.

Auskünfte im Visumverfahren dürfen aus Datenschutzgründen nur dem Antragsteller selbst oder einer von ihm schriftlich bevollmächtigten Person erteilt werden.

Es ist besser eine Remonstration durchzufuehren, als direkt einen Anwalt einzuschalten.

Die Botschaft muss kein VISA erteilen. Bei der Remonstration muessen neue Beweise und Gruende dargelegt werden, damit dieses Verfahren auch Erfolg hat.

Dann muss sie darlegen, das sie in der Firma gebraucht wird, als Chefin bzw sie dort arbeitet. Eine Bescheinigung vorlegen, das das die Firma deiner Mutter ist, eine Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der dort lebenden Kinder.

Ich weiss ja nicht aus welchem Land deine Mutter dich besuchen will. Es gibt Laender, in denen nicht sehr viel verdient wird und daher deiner Mutter nicht geglaubt wird, das sie die Reise und den Aufenthalt selbstaendig bezahlen kann.

Wenn dies der Fall sein sollte dann musst du deine Mutter schriftlich einladen, zur Auslaenderbehoerde gehen und eine Verpflichtungserklaerung abgeben. Du musst dann dein Einkommen dort nachweisen und auch die Groesse deiner Wohnung und dich verpflichten fuer alle anstehenden Kosten aufzukommen. Ferner ist dann auch eine Auslandsreisekrankenversicherung fuer deine Mutter abzuschliessen.

Lukei  04.04.2015, 11:22

Die Botschaften teilen einem nicht mit aus welchem Grund das Visa abgelehnt wurde. Deshalb am besten muss deine Mutter dort noch einmal nachfragen. 

azizjohn 
Beitragsersteller
 04.04.2015, 11:26

Vielen Dank für die Informationen. Eine Verpflichtungserklarung habe ich bereits unterschrieben und ohne diese ist es nicht möglich eine Einladung zu gekommen. Sie wird bei der einreisen Krankenversichert sein.

warum wurde abgelehnt mit welche Begründung?

Die Damen, dide ich einladen möchte ist meine Mutter und hat eine eigene Firma und mehrere Kinder und einen Mann, von denen sie sich niemals so trennen würde. Sie hat nie die Absichten in Deutschland zu bleiben

hast du mal dort bei der Deutschen Botschaft im Ausland  angerufen und nachgefragt ? ich habe das damals auch gemacht als meine Bekannte aus Usbekistan kein Visa bekommen hat.

Hier hat ein anruf von mir alles geklärt (missverständnis) und das Visa war nächsten Tag fertig.