Unterhaltzahlung auch beim Fremdgehen?
Szenario ist, ein Paar mit Kind. Frau geht betrügen, und es wird mündlich festgestellt. Also keine Stichhaltige Beweise. Mann zieht somit aus und will mit der Frau nichts zu tun haben. Muss der Mann dennoch Unterhalt für das Kind zahlen? Oder ist er in der strengen Beweispflicht?
Weitere Frage: Ändert sich was an der Antwort, wenn das Paar verheiratet ist?
15 Antworten
paar trennt sich, der betrug ist unerheblich und egal für jedes familiengericht. egal ob es mündlich seitens der frau zugegeben wurde oder sie eine schrfitliche erklärung dazu anfertigt. natürlich muss der vater weiterhin für das kind unterhalt zahlen, auch für die mutter wenn kind unter drei ist.
an der antwort ändert sich nichts auch wenn das paar verheiratet wäre. dann wäre der vater unter umständen nur noch zusätzlich zu trennungsunterhalt verpflichtet für die frau.
eine schuldfrage in trennungen gibt es nicht.
heißt also die Frau hat den Mann betrogen und bekommt nun ein Kind von einem Anderen , oder wie ? für den Unterhalt des Kindes ist der LEIBLICHE Vater zuständig , also der , der das Kind gezeugt hat ............wenn das Paar allerdings verheiratet ist gilt der (betrogene) Ehemann erst mal als Vater , egal ob er es ist oder nicht ............
Das Geld ist für die Unterhaltskosten des Kindes gedacht. Wenn Du das Kind zu Dir nehmen würdest wüsstest Du wie teuer es ist, wenn man ein Kind ernährt, versorgt und "bespaßt".
Das wäre natürlich auch eine Option. Nimm das Kind zu Dir.
Oder: Da das Kind von Dir ist zahlst Du natürlich auch etwas zum Leben dazu, denn Du willst ja, das es ihm gut geht.
Rachegelüste an die Frau sind egal, das sollte man schon trennen (können).
(ich habe es der einfachheithalber in der "Du-Form" geschrieben, auch wenn es sich nur um ein Szenario handelt)
Wer Kinder in die Welt setzt, ist auch dafür unterhaltspflichtig. Was hat das Kind mit der Untreue der Ehefrau/Partnerin zu tun?
Für das Kind zahlt er Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle,wenn das Kind bei der Mutter bleibt. Für die Frau muss er, falls nicht verheiratet, nur in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes zahlen, für die Ehefrau mindestens im Trennungsjahr, falls sie beduerftig ist.
Es gibt keinerlei Beweispflicht, der Grund für die Trennung und Scheidung spielt absolut keine Rolle in der Unterhaltsfrage, daher ist auch nichts zu beweisen. Das Schuldprinzip gibt es seit vielen Jahrzehnten nicht mehr. Der Grund der Trennung ist die Zerrüttung der Ehe.