Videoüberwachung auf Toilette - rechliche Konsequenzen für Installateur?

9 Antworten

Als ausgebildete Fachkraft für Schutz und Sicherheit empfehle ich Dir ganz dringenst eine solche Installation nicht durchzuführen!! Toiletten und ähnliche Bereiche sind absolute Tabuzonen, was die kameraunterstützte Überwachung betrifft. Da Du weißt, bzw. wissen müsstest, dass es sich hierbei um eine strafbare Handlung handelt, würdest Du auf jeden Fall wegen Beihilfe zur Verantwortung gezogen werden. Zudem frage ich mich, was Deine Vorgesetzten mit der Installation bezwecken wollen, selbst wenn auf den Bildern dann eine riesen Drogenparty zu sehen wäre, wären die Aufnahmen rechtlich nicht verwertbar. Da sollen sie lieber einen freiwilliges Drogenscreening bei den Mitarbeitern durchführen. Wer nichts zu verbergen hat, wird hier sein Einverständnis geben. Und sollte es hier um größere Verstöße gehen, sollte man die Profis ranlassen und den Verdacht der Kriminalpolizei melden.

Nur bitte, lass die Finger davon! Eine Weigerung deinerseits kann in keinem Fall negative Folgen für Dich haben.

Du bist abhängig Beschäftigter und folgst den Weisungen Deines Arbeitgebers. Wenn Du dagegen opponierst, dann riskierst Du Deinen Job.

Du solltest keine Bemerkungen über die versteckte Kamera machen.

Solltet Ihr ein BR haben,dann informiere ihn ganz vertraulich oder gleich anonym.

Bei versteckter Kamerabeobachtung wurde wegen § 202a StGB *Ausspähen von Daten von der Staatsanwaltschaft ermittelt. Du solltest Dich aber nicht darauf verlassen, schließlich gab es auch versteckte Kameraüberwachung der Klos in Gefängnissen, wo dann nur veranlasst wurde die Gesichter auf den Aufnahmen zu verpixeln.

Wir leben heute in einer Gesellschaft, wo Du mehr auf Dein Eigenschutz achten solltest. Du bist für Deine Handlungen selbst verantwortlich, dass sogar strafrechtlich!

Du bist in einem Dilemma, Dir ist nicht mit guten Antworten zu helfen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html

Du hast mit Deinem Hinweis auf die Unmöglichkeit des Ansinnens denke ich, genüge getan. Es kann zwar niemand von Dir verlangen die Persönlichkeitsrechte anderer zu verletzen, aber der Effekt wäre wohl, daß Deine Chancen in dem Unternehmen nicht mehr die selben wären. Gib doch mal nach 6 Wochen der Gewerkschaft oder so einen Tip. Anonym natürlich, und stelle sicher, daß Du nicht der einzige in Frage kommende Insider bist, der was erzählt haben könnte.

Äußere Deine Bedenken nachweislich schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber. Bestehe auf eine schriftliche Arbeitsanweisung. Besprich die Angelegenheit mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Informiere den Betriebsrat vertraulich. Du kannst auch den für Dein Bundesland zuständigen Datenschutzbeauftragen informieren - die behandeln solche Eingaben auf Wunsch anonym, allerdings wird der Arbeitgeber natürlich raten können, wer denen etwas gesteckt hat.

Sie dürfen sich weigern, diese Kamera zu installieren!!!!! Wenden Sie sich an den Betriebsrat. Stellt dieser sich stur, wenden Sie sich an die Gewerkschaft.