Überwachung der Schüler an den Schulcomputern seitens der Schule

10 Antworten

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Grundsätzlich regelt das Bundesdatenschutzgesetz und das jeweilige Landesdatenschutzgesetz den Umgang mit Daten und den Zugriff auf diese sowie darüber hinaus übergeordnete Rechtsvorschriften.

Zu prüfen ist:

1. Gibt es ein Verbot zur privaten Nutzung? Wenn ja, hat jeder Schüler oder sein gesetzlicher Vertreter eingewilligt oder wird dies elektronisch vor Aufnahme der Tätigkeit abgefragt?

2. Welche Kommunalen Rechtsvorschriften bezüglich der Intranetnutzung gibt es bzw. finden Anwendung?

Gibt es kein generelles Verbot der privaten Nutzung des Intranets oder der E-Mails, dann ist die Schule Diensteanbieter und unterliegt dem Telemediengesetz siehe auch §13 Pflichten des Diensteanbieters .

Eine Überwachung ist dann unzulässig, insbesondere das Mitlesen von E-Mail ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Der Diensteanbieter unterliegt außerdem dem §88 Fernmeldegeheimnis des Telekommunikationsgesetzes.

Liegt ein Verbot zur privaten Nutzung vor und wurde die Intranet Nutzung jedem Schüler und oder seinem gesetzlichen Vertreter nachvollziehbar mit Unterschrift des Nutzers mitgeteilt, dann unterliegen die Regeln dem Bundes- bzw. Landesdatenschutzgesetz.

Da ich nicht auf Kommunalerebene tätig bin sollte hier der Inhalt des Landesdatenschutzgesetzes herangezogen werden und ggf. nach weiteren Rechtsvorschriften gesucht werden.

Meiner Meinung sollte dieser Vorgang geprüft werden!

 

BrettVormKopf 
Beitragsersteller
 29.03.2011, 14:00

Vielen Dank erstmal für diese ausführliche und hilfreiche Antwort :)

 

Zuersteinmal: Es wurde uns mitgeteilt, dass sämtliche Rechner nicht für den Privatgebrauch genutzt werden sollten - Jedoch nur mündlich, ohne dass irgendjemand etwas unterschrieben hat. Des Weiteren gab es keinerlei Informationen darüber, dass eine solche Software als Kontrolle eingesetzt wird.

 

Ich denke ich werde einfach mal meine Oberstufenleiterin darauf ansprechen. Da ich sie lange Zeit als Klassenlehrerin habe, hab ich einen ganz guten Draht zu ihr und möchte auch garnicht mit dem Anwalt o.ä. drohen, selbst wenn ich/wir im Recht sein sollte/n (was ja auch noch nicht ganz klar ist).

 

Vielen Dank =)

Diese "Überwachungssysteme" haben auch ein Gutes: Als Lehrer kann man be Einsatz von Lernprogrammen steuernd eingreifen und sehen, wenn jemand Fehler macht. Außerdem dient das ja auch zur Lernzielkontrolle, denn wie soll man denn bei ca. 30 Arbeitsplätzen überwachen, ob nicht einer Dummfug macht. Mal anders gesehen: Wenn sich der Lehrer in einem Arbeitsraum mit klassischer Anordnung hinter die Schüler stellt und die Monitore optisch einsehen kann, dann überwacht er ja auch. Eigene Meinung: Leute, wir reden hier vom Umfeld Schule! Kann man da (genau wie im Beruf) nicht mal für ein paar Stunden das Privategechatte oder das Abrufen der Mails ausblenden? Die Schulrechner sind nicht zum Privatvergnügen da, sondern dienen dem Lernen. Im Unternehmen dienen sie dem Arbeiten. Außerdem befinden sich besagte Rechner im Eigentum von Firma oder Schulträger. I.d.R. muss jeder Schüler / Erziehungsberechtigte / Arbeitnehmer einen Nutzungshinweis oder eine Nutzungsvereinbarung unterzeichnen. Dort ist dann normalerweise auch aufgeführt, ob ein Überwachungsprogramm eingesetzt wird. Es ist außerdem zu unterscheiden, ob "live" überwacht wird, oder ob die Überwachungsdaten aufgezeichnet werden. Aber mal ganz ehrlich: Sich darüber aufzuregen, dass man zur Verantwortung gezogen werden könnte, wenn man zweckgebundenes Equipment privat nutzt, ist doch ohnehin voll daneben. Wenn ich sicher sein will, dass die Privatsphäre gewährt bleibt, nutze ich eben das Handy zum checken der Mails (wenn ich denn partout nicht drauf verzichten kann).

Fakt ist jedoch, dass sowas nie angekündigt oder wir darüber informiert wurden. Die Lehrer können zu jedem Zeitpunkt unser Handeln beobachten und daher auch private Informationen entnehmen. Wenn ich in meinen Freistundenmeine Emails-Checke, kann es sein, dass meine Oberstufenleiterin unten im Büro sitzt und mitließt. Meine Frage: Ist das gesetzlich so vertretbar? Ich finde es einen enormen Eingriff in die Privatsphäre. Natürlich sollen wir die Rechner nicht privat benutzen, das steht außer Frage. Aber diese Überwachung ohne Ankündigung kommt mir nicht rechtens vor. So darf ein Arbeitgeber auch nicht einfach so in die privaten Dateien des Arbeitnehmers, nur weil er vermutet, er nutzt den Arbeitsrechner privat. Ich würde mich freuen, wenn wirklich nur Antworten von Leuten kommen, die sich ihrer Information wirklich sicher sind und nicht nach eigenem Ermessen kommentieren. Belege im Gesetzestext/Schulrecht wären sehr hilfreich. LG BrettVormKopf

 

Ich musste das ganze als Antwort hinzufügen, da es sonst zu lang geworden wäre

Unabhängig davon, das dieses Überwachungssystem erst wegen Missbrauch´s durch User herausgefordert wurde und somit notwendig wurde, wie lautet konkret die Frage dazu ?

Die korrekte Vorgehensweise ist folgendermaßen: Es gibt Regeln, die die Nutzung der Computer regeln. Darin ist z.B. beschrieben, ob eine private Nutzung erlaubt ist. Jeder Schüler sollte diese Regeln abzeichnen müssen, bevor er (unbeaufsichtigt) einen Computer nutzt.

Normalerweise werden gewisse Aktivitäten in den Regeln untersagt. Das lässt sich nicht nur teilweise technisch kontrollieren, daher kann es nötig sein, die Rechner manuell zu überwachen. In Schulungsräumen kann man davon ausgehen, dass eine entsprechende Software installiert ist. Besser sollte es aber öffentlich bekannt sein - am Besten unterschreiben das alle Nutzer und es gibt zusätzlich einen Aushang.

Schwierig wird das Ganze, wenn die private Nutzung erlaubt ist. Dann geht einen überwachenden Lehrer der Inhalt nämlich nix an. Die anlasslose Überwachung ist dann nicht mehr rechtens.

Problematisch sehe ich insbesondere folgende Punkte:

- die mangelnde Transparenz

- mangelnde öffentlich bekannte Regelungen

- unklare Kontrollkompetenz: "Alle Lehrer" ist zu allgemein

- vermutlich keine Protokollierung, wer wann wo was kontrolliert

- können und werden Inhalte gespeichert?

- werden gespeicherte Inhalte wieder gelöscht?

- sind die Lehrer im Datenschutz unterwiesen und verpflichtet?

- ist der Zugang zur Kontrollsoftware gut genug geschützt?

 

 

BrettVormKopf 
Beitragsersteller
 29.03.2011, 14:02

Vielen Dank :) Inwiefern die Daten abgespeichert werden und in welchen Zeiträumen die Lehrer (wieder so allgemein, aber ich weiß einfach nicht, wer da letztendlich alles Zugriff drauf hat) das kontrollieren, weiß ich natürlich nicht. Aber ich werden zumindestens mal die öffentliche Bekanntmachung vorschlagen...

 

casilein  29.03.2011, 20:40
@BrettVormKopf

nee, das musst Du auch nicht wissen - dass sollte die Schule sagen. Sowas gehört ins Verfahrensverzeichnis. (Kannst ja mal danach fragen... ;-) )

Wenn es Dir das Wert ist und die Schule rumzickt, kannst Du Dich an den Datenschutzbeauftragen Deines Bundeslandes wenden. Dann muss die Schule dort peinliche Fragen beantworten und ein datenschutzrechtlich einwandfreies Vorgehen sicherstellen und nachweisen.