Was darf ich in der Kopie meines Personalausweises schwärzen?
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz gibt einige Hinweise dazu. Dennoch erlauben sich die SCHUFA und Banken und Sparkassen eine vollständige Kopie des Personalausweises zu verlangen oder selbst zu kopieren. Wird die Kopie eigendlich archiviert?
Für die Identifizierung benötigten die Auskunfteien auf der Ausweiskopie allerdings nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer. Alle anderen auf der Kopie befindlichen Daten (z.B. Personalausweisnummer, Lichtbild, persönliche Merkmale, Staatsangehörigkeit), können daher geschwärzt werden. Die Ausweiskopie darf ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet werden und ist anschließend zu vernichten.
http://www.bfdi.bund.de/cln_136/SharedDocs/Publikationen/AusweiskopieAuskunftsersuchen.html;jsessionid=4D723969AB669736FB5877D9A5D2EDD2?nn=408912
2 Antworten
evtl brauchst Du gar keinen Perso! https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/AusweiskopieAuskunftsersuchen.html?nn=408908 "Die für die Kontrolle der Wirtschaftsauskunfteien zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder vertreten allerdings die Auffassung, dass das Verlangen nach einer Kopie des Personalausweises nicht generell und nicht in jedem Fall gerechtfertigt ist, sondern nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen ist , wenn Angaben im Auskunftsersuchen nicht eindeutig einem vorhandenen Datensatz zugeordnet werden können."
Alles ausser.
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Ausweisnummer
- Kennziffer die auf der Vorderseite unten ganz rechts steht
Bspw einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger muß man folgende Angaben machen:
Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, Ort oder Tag seiner Geburt, Familienstand, seinen Beruf, Wohnort, seine Wohnung, Staatsangehörigkeit
http://dejure.org/gesetze/OWiG/111.html
Allerdings muß man bei Verkehrsordnungswidrigkeiten keine keine Angaben zum Beruf und Familienstand machen. Bekanntlich stehen diese Dinge auch nicht im Führerschein und Kfz-Schein.
Wer entscheidet sonst darüber? Der Bundesdatenschutzbeauftragte sagt das Personalausweisnummer / Ausweisnummer geschwärzt werden darf.
Zum neuen Personalausweis wird folgendes mitgeteilt, wenn Daten elektronisch ausgelesen werden:
http://www.personalausweisportal.de/DE/Sicherheit_und_Datenschutz/Zum-Schutz-Ihrer-Daten/zum_schutz_ihrer-daten_node.html
Bei der eID-Funktion des neuen Personalausweises soll die Behörde entscheiden auf welche Daten der Anbieter zur Abwicklung seines Angebotes zugreifen darf.
Die SCHUFA macht aber keine Angaben dazu welche Daten sie bspw ONLINE aus dem neuen Personalausweis bezieht.
Übrigens habe ich den Bundesdatenschutzbeauftragten zur der Frage, was geschwärzt werden darf angeschrieben und eher eine unbefriedigende Antwort bekommen. Es ist weiter undurchschaubar.