Darf man so etwas bei sich tragen oder zählt das als "Waffe"?

McGranger  01.09.2020, 20:55

Möchtest du es, mit zur Schule mitnehmen?

Creeper44 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 20:56

Nein, ich hab das gefunden und wollte fragen ob man sowas allgemein mit nach draußen nehmen darf und bei sich behalten darf? Will es nicht umbedingt in die Schule nehmen.

6 Antworten

Zweihandmesser also völlig legal. Ausserdem nicht als Waffe eingestuft und unterliegt nicht dem Führverbot mach Paragraph 42a WaffG

Creeper44 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 20:58

Also dürfte ich das beispielsweise in die Schule mitnehmen und falls man das sieht, kann man mir das nicht verbieten oder so ?

14905403  01.09.2020, 20:59
@Creeper44

Dass kommt auf die Schulordnung und auf das Schulgesetz an.

Creeper44 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 21:00
@14905403

Draußen allgemein ist aber nicht verboten mit dem ding ?

SuperKuhnibert4  01.09.2020, 21:01
@Creeper44

In der Schule könnte es durch die Hausordnung verboten sein. Darum musst du diese beachten.

14905403  01.09.2020, 21:01
@Creeper44

Nein, ausser in Waffenverbotszonen, obwohl ich ( meine persönliche Gewissensentscheidung ) kein Problem damit hätte mit dem Miniding in einer Waffenverbotszone rumzulaufen.

Creeper44 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 21:02
@14905403

Hätte auch kein problem, ich meine ich zeige es ja nicht extra, aber so die Sachen die dort dran sind (Pfeile oder Schwere) kann man ja vllt mal gebrauchen

Leestigter  01.09.2020, 21:04
@14905403

Warum in den Waffenverbotszonen nicht?

14905403  01.09.2020, 21:07
@Leestigter

Weil meines Wissens nach in Waffenverbotszonen auch gefährliche Gegenstände verboten sind, berichtige mich wenn ich falsch liege.

Leestigter  01.09.2020, 21:37
@14905403

Beachte die genauen Definitionen im WaffG bez. Waffenverbotszonen..

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html

....(6) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter an folgenden Orten verboten oder beschränkt werden kann, wenn... 

Messer aus der Frage hat keine feststellbare Klinge, ist nicht betroffen bez. Waffenverbotszonen, Klingenlänge unerheblich.....

14905403  01.09.2020, 21:53
@Leestigter

O.k. danke für die Info, dann darf ich sogar dass Sanrenmu 9054 dort führen

Leestigter  01.09.2020, 22:13
@14905403

Genau, so ist es!

Es sieht für mich aus wie ein kleines Taschenmesser.

Falls es wirklich ein Taschenmesser ist, dann ja darf man. Und nein es wird nicht als Waffe gelten.

Warte lieber auf andere Antworten, und lese sie dir durch.

Für mich ist das ein Werkzeug. Ich hatte als Schüler immer ein Taschenmesser dabei und das wurde von Lehrern explizit gelobt. In manchen heutigen Schulen sehen die Schüler dies als Waffe. Dann macht es Sinn, es in der Schulordnung zu verbieten. An anderen Schulen, wo die Schüler den Umgang mit Werkzeugen gewohnt sind, ist das Messer überhaupt kein Problem. In einer Schule, an der ich arbeitete, haben die Schüler im Werken einen Dolch geschmiedet, mit einer viel längeren und schärferen Klinge.

Solange du zwei Hände brauchst um es zu öffnen ist es eigentlich legal. Und es sieht auch nicht wirklich scharf aus. Aber in die Schule mit nehmen darfst du es wahrscheinlich nicht. Und in der öffentlickeit nur verdeckt tragen da es sonst zu Problemen kommen kann.

lg

Keine Waffe, darfst du immer dabeihaben..

Auch keine Altersgrenze!

In der Schule zählt es wahrscheinlich unter "gefährlicher Gegenstand", also dort besser nicht...

14905403  01.09.2020, 21:04

Sowas als gefährlichen Gegenstand einzustufen halte ich für sehr grenzwertig aber in unserer Paranoiagesellschaft leider für durchaus möglich.