Vater zahlt wegen kontopfändung keinen Unterhalt

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wenn dir von deinem Vater Unterhalt zusteht, hast du sicherlich hierzu einen "Titel" (das nennt sich so, wenn dein Vater dir zum Unterhalt, z.B. durch Gerichtsbeschluss etc.,verpflichtet wurde). Diesen Titel muss dein Vater ebenso vorliegen haben. Mit diesem Schreiben zur Bank gehen bzw. dem Gläubiger vorlegen.

Ghostb 
Beitragsersteller
 11.06.2010, 18:49

Nein das habe ich nicht bekommen weil die meinem Vater nicht angeschrieben haben da es sich laut Aussage nur um eine Zahlungs Bitte handelt. das ist Ja auch das Problem dabei.

Schreiberlilli  12.06.2010, 00:40
@Ghostb

Wer sind denn "die"? Und was ist eine "Zahlungsbitte"?

Bei einer Kontopfändung geht absolut nix. Da kann aber nun Ihr Vater auch nix für, denn hier geht es nicht darum dass er nicht zahlen will, sondern einfach nicht kann. Bei mehreren Titeln gibt es eine nachweisliche Rangfolge bzgl. des Datums. Bedeutet: Wer zu spät kommt, hat Pech gehabt. Normalerweise müsstest Du doch irgend einen Bescheid oder ein Urteil haben, nachdem Dein Vater verpflichtet ist zu zahlen. Wenn dieses Urteil älter ist als die Forderung des Gläubiger Deines Vaters, sollte da was machbar sein.

Sofort zum Jugendamt gehen und die Situation schildern. Dort eine "Amtspflegschaft" beantragen. Dann können diese Mitarbeiter sich für Dich einsetzen und Deinen Unterhaltsanspruch schriftlich fixieren "Titel". Dieser Beleg ist sehr wichtig für die Durchsetzbarkeit des Unterhaltes. Auch wenn eine Lohnpfändung existiert. Kindesunterhalt hat immer Vorrang. Das kann notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden. Hierum kümmert sich dann auch das Jugendamt.

Eifelmensch  13.06.2010, 07:06

Fragesteller ist volljährig!

Da gibt es keine Beistandschaft des Jugendamtes mehr.

Auch bei einer Kontopfändung hat der Gepfändete eine bestimmte Frist, in der er Geld abheben darf. Was danach noch auf dem Konto ist, wird gepfändet. Dein Vater könnte also innerhalb dieser Frist überweisen oder das Geld abheben und Dir geben. Ausserdem ist der Unterhalt vorrangig. Er kann das regeln. Tritt ihm mal ordentlich auf die Füße, damit er sich kümmert.

Nichts zu machen! Solange das Konto gepfändet ist, erhalten Sie vom klammen Herrn Papa kein Geld! Übrigens keine schlechter Schachzug sich vor den andauernden Froderungen der mittellosen Jugend zu schützen, um selber mal was vom hart verdienten Lohn zu haben!

katrinchen1971  11.11.2010, 11:24

Netter Kommentar...kaum zu glauben...aber gut, zur Beantwortung..Wenn das Konto gepfändet ist, hat man eine pfändungsfreien Betrag, der allerdings beim Amtsgericht beantragt werden muss. Hat er ein P-Konto, sind das z.B. 985,- € , davon kann er schon etwas zahlen... Was ist mit der Mutter ??

Orchidee1  11.06.2010, 18:20

Dann sollte man vor der Zeugung der Kinder darüber nachdenken.

Ausbildung der Kinder muss sein.