Verwendungszweck AUG vom Finanzamt?
Hallo,
habe eine Erstattung vom Finanzamt erhalten, im Verwendungszweck steht folgendes:
Referenz 02* DIE AUG11 Verwendungszweck ERSTATT- 02* DIE AUFLISTUNG DER EINELNEN ERSTATTUNGSPOSTEN IST AUS DER ERSTATTUNGSMITTEILUNG ZU ENTNEHMEN.
Habe jedoch keine Erstattungsmitteilung erhalten.
Kann mir jmnd sagen, was das zu bedeuten hat, will mir gar keine Hoffnungen machen ... kennt man ja ... Finanzamt eben!
2 Antworten
Bei der Finanzkasse anrufen und nachfragen. Die beissen nicht. Und AUG könnte evtl. die Abkürzung für August sein.
AUG ist eine Abkürzung für das Auslandsunterhaltsgesetz. Hast Du da Leistungen zu beanspruchen?
Dann dürfte das eine Finanzamtinterne Abkürzung sein. Schade, da kann ich Dir auch nicht weiterhelfen.
Du könntest aber beim Finanzamt anrufen und nach der Erstattungsmitteilung fragen.
@sturmwolke Ich habe das Finanzamt kontaktiert und die meinten das es sich hierbei um eine Rückerstattung der Umsatzsteuer handelt.
Ok. AUG ist keine offizielle Bezeichnung für Umsatzsteuer. Könnte aber die interne Abkürzung für das Erstattungsformular sein.
Egal, Jetzt weißt Du ja, was es ist. Danke für die Rückmeldung. :-))
Nein, überhaupt nicht