Steuerklasse nach Eheschließung (- Ehepartner aus der Türkei )?
Wie bereits der Überschrift zu entnehmen handelt es sich bei meiner Frage um die Steuerklasse. Da das Finanzamt so freundlich ist und bei Fragen gerne weiterhilft (irony), hoffe ich dass ich hier eventuell eine Antwort dazu erhalte. Ich bin deutsche Staatsbürgerin und mein Mann ist türkischer Staatsbürger aus der Türkei. Geheiratet haben wir in der Türkei, leben auch zusammen und den Prozess mit der Anmeldung etc. haben wir auch schon hinter uns gebracht. Nun steht die Steuerklasse an, nach der Eheschließung wird man wohl automatisch in die Steuerklasse 4 eingeordnet. Allerdings hat mein Mann ja noch kein Einkommen und ALG beziehen wir auch nicht. Nun wäre meine Frage ob die Steuerklasse 4 denn richtig ist, wenn nur ich arbeite und mein Mann erst einmal noch nicht arbeiten kann, oder besteht die Möglichkeit der Einordnung in eine andere Steuerklasse? Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
du kannst Steuerklasse 3 und er 5 nehmen. Wenn ihr beide später arbeitet und fast das Gleiche verdient könnt ihr immer noch 4 4 machen
In eurem Fall solltest du unbedingt die Steuerklasse 3 beantragen! Aber es gibt dafür verlässliche Rechner im Netz.
Da das Finanzamt so freundlich ist und bei Fragen gerne weiterhilft (irony),
Über der Tür steht ja auch Finanzamt und nicht Steuerberatung.
Natürlich ist in Eurem Fall die Steuerklasse III für Euch günstiger, denn wenn Dein Ehemann kein Einkommen bezieht, ist das richtig alle Freibeträge auf Deine Steuerklasse zu vereinigen (nicht anderes passiert bei Steuerklasse III).
Einfacher Antrag.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=4895EB304134E4B1D1DF
Google: Antrag Steuerklassenwechsel
Klasse 3 ist richtig. Aber bei der Einkommenssteuererklärung bekommt ihr sonst zuviel gezahlte Steuern zurück.
Habt ihr nur religiös geheiratet oder auch zivilrechtlich?