Verwendungszweck - keine Schenkung?
Hallo…
eine Anfrage in die Runde…
kann man eine Überweisung (eines kleinen fünfstelligen Betrages) eines Elternteils so mit dem Verwendungszweck deklarieren, dass nicht von einer Schenkung ausgegangen wird?
z.B. Unterstützung für … / Mithilfe für … / Vorschuss für künftige Einkäufe/Erledigungen … oder irgendwie ähnlich ?
Hat hier jemand Erfahrung ob und wie man dies im Verwendungszweck angeben kann?
5 Antworten
Wenn Dir deine Eltern den Betrag überweisen, um damit einer Dir gegenüber bestehenden gesetzlichen Pflicht nachzukommen (Tragen von Ausbildungskosten, Übernahme der Kosten für das Wohnen am Ausbildungsort, Anschaffungen zur Schaffung einer beruflichen Existenz pp.), gibt es für dich doch kein Steuerproblem. Im Übrigen hättest du gegenüber jedem deiner Elternteile 400.000 Euro als Schenkung steuerfrei (und nach 10 Jahren erneut). Weder du noch deine Eltern müssten den Betrag gleich dem FA melden; das wäre erstr der Fall, wenn innerhalb 10 Jahjren der Freibetrag von 400.000 € überschritten würde. So viel wird ja wohl kaum bei dir zusammen kommen.
Kannst du ALLES angeben. Im Verwendungszweck kannst du auch angeben 'Bau eines Denkmals für Cersei Lannister aus Massivgold'.
Daran dass es eine Schenkung ist ändert das aber nichts.
Es ist aber keine Schenkung sondern eben für Besorgungen, Zahlungen von Rechnungen, Einkäufen etc. Gedacht …
am besten über einen Kreditvertrag, mit Zweck, Summe und rückzahlungsmodalitäten aufgeführt sind, incl. Unterschrift.
das kann nicht als Schenkung gewertet werden
Wenns passt, für Auslagen. Wenn das mal bestritten wird, muss das ggf. belegt werden können.
Somit, eigentlich egal, was steht, wenns dem anderen nicht passt, droht Stress. Spätestens im Erbfall.
Du kannst im Verwendungszweck schreiben was du willst, du kannst das auch leer lassen, da muss nichts eingetragen werden.
Die interessiert nicht was im Bankformular eingetragen ist, sondern wie der Fall tatsächlich gelagert ist und was die Belege dazu aussagen.
Wenn es eine Schenkung ist, bleibt es eine Schenkung. Egal was auf der Überweisung steht. Und wenn es eine Erstattung von Auslagen ist dann ist es eine Erstattung. Man muss das halt im Zweifelsfall beweisen können
Und was ist mit dem Finanzamt … wie sehen die das im Falle ?