Verwendungszweck - keine Schenkung?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Dir deine Eltern den Betrag überweisen, um damit einer Dir gegenüber bestehenden gesetzlichen Pflicht nachzukommen (Tragen von Ausbildungskosten, Übernahme der Kosten für das Wohnen am Ausbildungsort, Anschaffungen zur Schaffung einer beruflichen Existenz pp.), gibt es für dich doch kein Steuerproblem. Im Übrigen hättest du gegenüber jedem deiner Elternteile 400.000 Euro als Schenkung steuerfrei (und nach 10 Jahren erneut). Weder du noch deine Eltern müssten den Betrag gleich dem FA melden; das wäre erstr der Fall, wenn innerhalb 10 Jahjren der Freibetrag von 400.000 € überschritten würde. So viel wird ja wohl kaum bei dir zusammen kommen.

Von Experte tinalisatina bestätigt

Kannst du ALLES angeben. Im Verwendungszweck kannst du auch angeben 'Bau eines Denkmals für Cersei Lannister aus Massivgold'.

Daran dass es eine Schenkung ist ändert das aber nichts.

Immooo 
Beitragsersteller
 13.12.2021, 14:09

Es ist aber keine Schenkung sondern eben für Besorgungen, Zahlungen von Rechnungen, Einkäufen etc. Gedacht …

am besten über einen Kreditvertrag, mit Zweck, Summe und rückzahlungsmodalitäten aufgeführt sind, incl. Unterschrift.

das kann nicht als Schenkung gewertet werden

Wenns passt, für Auslagen. Wenn das mal bestritten wird, muss das ggf. belegt werden können.

Somit, eigentlich egal, was steht, wenns dem anderen nicht passt, droht Stress. Spätestens im Erbfall.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst im Verwendungszweck schreiben was du willst, du kannst das auch leer lassen, da muss nichts eingetragen werden.

Immooo 
Beitragsersteller
 13.12.2021, 14:09

Und was ist mit dem Finanzamt … wie sehen die das im Falle ?

Highlands  13.12.2021, 14:16
@Immooo

Die interessiert nicht was im Bankformular eingetragen ist, sondern wie der Fall tatsächlich gelagert ist und was die Belege dazu aussagen.

Wenn es eine Schenkung ist, bleibt es eine Schenkung. Egal was auf der Überweisung steht. Und wenn es eine Erstattung von Auslagen ist dann ist es eine Erstattung. Man muss das halt im Zweifelsfall beweisen können