Fehler bei Verwendungszweck Überweisung
Hallo, meine Bank/ Automat hat statt einem I eine 1 gemacht, ansonsten ist der restliche Verwendungszweck richtig.
Ist die Überweisung jetzt ungültig, kann das der Empfäner ( Ticketshop) trotzdem zu weisen.
Name, Adressen, Empfänger etc stimmt, meine Adresse hat dieser Shop auch.
5 Antworten
Grundsätzlich können Überweisungen, wenn sie abgeben wurden, nicht mehr rückgängig gemacht, also wiederrufen werden. Sie wird aber auch nicht "ungültig" oder so. Eine Überweisung ist im Prinzip nicht formgebunden. Also solange zunächst einmal die Angeben zum Empfänger (vor allem Kontonummer und Bankleitzahl) stimmen, so bekommt er das Geld von dir. Der Verwendungszweck ist ja sozusagen nur ein Zusatztext für den Empfänger, damit er weiß, von wem das Geld kommt oder wofür es bestimmt ist.
Die beste Lösung, wie auch schon erwähnt, kontaktiere den Empfänger und weise ihn auf den Fehler hin. Wenn du ihm mitteilst, was jetzt versehentlich tatsächlich als Verwendungszweck übermittelt wurde, dann kann er es ja auch zuordnen. Kann aber, wie auch bereits erwähnt, je nach Automatisierung und Abwicklung der Zahlungseingänge zu einer geringen Verzögerung in der Bearbeitung deiner Bestellung führen, aber ansonsten ist es OK.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Auch wenn die Frage schon älter ist Antworte ich mal, denn das Thema dürfte immer noch relevant sein:
Wie schon erwähnt ist eine Überweisung auch bei fehlerhaftem Verwendungszweck gültig und wird von der Bank ausgeführt, solange die Empfängerdaten korrekt sind, also insbesondre die IBAN stimmt. Für die Bank ist der Verwendungszweck eher weniger interessant.
Beim Empfänger kann ein Fehler im Verwendungszweck natürlich Probleme bei der Zuordnung der Überweisung auslösen und es könnte passieren das der Empfänger dich abmahnt und Mahnkosten verlangt, weil er denkt du hast nicht gezahlt und bist im Verzug.
Ob diese Mahnkosten gerechtfertigt sind kommt auf den Einzelfall an. Nach meiner Auffassung hast du durch die Fristgerechte Überweisung des Betrages auf das Empfängerkonto deine vertragliche Zahlungspflicht (Hauptpflicht) erfüllt. Allerdings könnte die Angabe eines fehlerhaften Verwendungszweckes eine Verletzung einer Nebenpflicht bedeuten. Meint, du bist nicht nur verpflichtet zu bezahlen, sondern dies auch so tun, dass dein Vertragspartner die Zahlung auch zuordnen kann. Verletzt du diese Nebenpflicht und löst beim Vertragspartner einen Irrtum aus könntest du dich Schadensersatzpflichtig machen. Allerdings kann man eine Zahlung auch anhand anderer Kriterien zuordnen. Z.B könnte das Konto des Überweisenden bekannt sein oder Name des Absenders und eines Kunden der Firma mit offener Rechnung in Höhe der Überweisung stimmen überein usw. Letztendlich kommt es auf den konkreten Einzelfall und die jeweilige Rechtsauffassung an.
Wenn man den Zahlungsempfänger frühzeitig auf den Fehler hinweist und die eigenen Kontodaten angibt tut man jedenfalls was um den Fehler möglichst gut zu korrigieren.
schnellsten zur Bank. reklamieren und ggfls. rückbuchen und erneuern.
Hatte das Problem auch mal: mir ist bei einer Überweisung ein Zahlendreher untergekommen.
Hab denen dann einfach eine e-Mail geschrieben, es mag vielleicht einen Tag länger dauern, bis sie es zuordnen können, aber meistens ist das kein Problem.
mail den shop an und weise die auf den fehler hin. damit ist die zuordnung dann in jedem fall 100%ig sicher.