Ist der Verwendungszweck bei Überweisungen bindend?
Hallo zusammen,
darf der Empfänger einer Überweisung, den Verwendungszweck ignorieren und sagen wir mal, das empfangene Geld für andere Zwecke nutzen?
Vielen Dank im voraus!
8 Antworten
Das Feld Verwendungszweck ist eigentlich dazu gedacht den Grund für die Zahlung anzugeben, er hat keine Zweckbindungskraft im eigentlichen Sinne.
D.h. er soll dabei helfen Zahlungseingänge zuordnen zu können (z.B. zu einer Forderung) etc. .
Ja genau, was ist aber wenn der Empfänger statt der angegebenen Kunden bzw Vertragsnummer den Betrag einem anderen Vertragskonto zuordnet?
Viele Grüße
Danke dir! =)
Geht es um Spenden, müssen diese auch als solche verwendet werden, besonders dann, wenn eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird, damit der Spender den Betrag steuerlich absetzen kann.
Ansonsten gibt man ja z.B. eine Kunden- oder Rechnungsnummer an, damit der Empfänger den Geldbetrag in seiner Buchhaltung richtig zuordnen kann.
Das kommt darauf an. Wenn ein Verein eine zweckgebundene Spende erhält, und sie anderweitig verbrezelt, dann gibt es spätestens zur Mitgliederversammlung eins auf die Glocke.
Im privaten Bereich musst du das mit dem Absender klären.
Der Verwendungszweck ist lediglich ein Anhaltspunkt der es Zahler und Empfänger ermöglichen soll, die Überweisung zuzuordnen.
Was wäre gemäß dem Fall dass eine Eindeutige Zuordnung nicht möglich ist?
Dann ordnet der Empfänger halt so zu, wie er es für richtig hält.
Wenn mein Frau bei Ihrer Freundin wieder Tupperschüsseln einkauft, dann schreib ich als Verwendungszweck meist irgendeinen Blödsinn, z.B. "für sexuelle Gefälligkeiten".
Ich weiß, dass es Tupperschüsseln sind und die Empfängerin weiß es auch, denn warum sollte ich ihr sonst Geld überweisen.
ok, danke dir!
Das geht natürlich so ohne weiteres nicht - die Eingänge müssen natürlich im Buch schon in korrekter Eingangsreihenfolge und der richtigen Person etc. zugeordnet werden.
Allerdings ist diese 'Zweckbindung' natürlich nicht alleine durch den Verwendungszweck (des Überweisungsträgers) gegeben, sondern durch entsprechende einvernehmlich Übereinkünfte (Vertrag usw.) und Regelungen aus den entsprechenden Gesetzbüchern (wie dem BGB).
Beispiel: Bei ausstehenden Forderungen behalten sich z.B. Banken in der Regel vor selbst zu bestimmen, welche ihrer (eigenen Forderungen) als erstes bedient wird. Das ist dann aber auch genau so vertraglich festgelegt.