Unterschied zwischen Zahlungsreferenz und Verwendungszweck?
Ist das nicht das selbe? Oder sollte beim Verwendungszweck keine Nummer (obwohl ich das immer so machte) sondern z.B. "Einkauf" stehen?
4 Antworten
Bei dem Verwendungszweck kannst du eingeben, was du willst, auch Zahlen. Wenn du online etwas kaufst und den Betrag später überweist, wird dir meistens vorgegeben, was du unter Verwendungszweck eintragen musst, damit die Zahlung ordentlich verarbeitet werden kann. Der Verwendungszweck kann, muss aber nicht bei jeder Überweisung angegeben werden.
Die Referenznummer brauchst du nur dann, wenn du auf eine bestimmte Rechnung oder einen bestimmten Zahlungsvorgang verweisen möchtest, der schon passiert ist. Dies ist zum Beispiel bei einer fehlgeschlagenen oder einer rückgebuchten Zahlung der Fall.
Die Zahlungsreferenz ist der Bezug zu einer Zahlungsursache (also z.B. eine Rechnungsnummer), der Verwendungszweck kann z.B. wie Du sagst "Einkauf" sein.
Aber beides liegt nah beieinander und es ist i.a. sowieso egal, was Du wo unten 'reinschreibst auf der Überweisung (es sei denn, es ist etwas anderes gewünscht)
Die Frage ist etwas ungünstig gestellt. Wenn man z.B. etwas mit Karte bezahlt, die Summe mangels Deckung "zurückgebucht" wird und man dann selbständig den Betrag überweisen muß bzw. möchte, sollte man die Zahlungsreferenz-Nr. angeben (im ursprüngliche Verwendungszweck genannt), da so beim Empfänger der entsprechende Laden, Filiale, bzw. Kasse zugeordnet kann...um zu wissen, um welche Zahlung es sich handelt. Soll man bei der Bezahlung einer Rechnung eine Referenz angeben, ist i.d.R. eine Kunden-, Rechnungsnr. oder Aktenzeichen gemeint.
Du kannst bei Verwendungszweck hinschreiben, was du möchtest. Ich schreibe da meist die Rechnungsnummer und den Zweck hin.Damit ich nachher weiß wohin das geld gegangen ist.