Verwandschaftspflege, wir wollten nur helfen und werden dafür noch "bestraft" kann ein Anwalt uns vielleicht helfen gegen das Jugendamt vorzugehen?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Puh, ihr könnt es versuchuen, mit Hilfe eines Anwalts an dieses Geld zu kommen. Ich sehe aber keine rechtliche Grundlage, dass euch das Geld ab Einzug zusteht, denn ihr habt keine Zusage... und euren Stand beim Jugendamt wird so eine Klage natürlich nicht verbessern, man kann euch wunderbar Steine in den Weg schmeißen...das Pflegeverhältnis wird dadurch nicht einfacher.

Ohne eine schriftliche Zusage, ohne die Anerkennung als Pflegefamilie hättet ihr das niemals machen sollen, denn ihr hab keine rechtliche Handhabe. Und jetzt habt ihr die Sachen bereits besorgt, soll heißen, das Jugendamt kann jetzt sogar argumentieren, es braucht die einmalige Beihilfe für die Ausstattung nicht zu übernehmen, da diese Sachen vorhanden sind, also kein Bedarf existiert.

Pflegegeld steht auch erst mit Unterzeichung des Hilfeplanes an. 

Ja, ich glaube euch, dass ihr das gerne gemacht habt, aber eure Naivität wurde vom Jugendamt gut ausgenutzt.

Ich wre genauso wütend wie du, nur bin ich jetzt lange genug Pflegemutter, dass mich nix mehr überrascht.

washilfts  30.07.2015, 11:54

...mich auch nicht....

So falls es jemanden Interessieren sollte. Waren beim Anwalt und der kostet übrigens für unseren Fall nur 200€. Das bin ich gerne bereit auszugeben. Nun ist es auch so das wir kein Einzelfall sind. Das Jugendamt macht anscheinend ständig solche Sachen. Die müssen jetzt mit uns einen Vergleich schließen! Wir werden nicht alles bekommen aber ca.die Hälfte. Wenn man also rechnet 6,5 Monate mal 680€ und davon dann die hälfte! Gut das wir zum Anwalt gegangen sind!

Von Gesetzes wegen habt ihr keinen Anspruch auf Erstattung vom Jugendamt. Als ihr das Kind zu euch genommen habt, lag das Sorgerecht bei den Eltern - diese wären eure Ansprechpartner gewesen, auch finanziell, hätten euch zumindest das Kindergeld zukommen lassen müssen. 

Auch wenn das Jugendamt die Lösung gut fand, wurde euch vom Amt selbst kein "Pflegeauftrag" erteilt, aus dem sich irgendwelche Ansprüche ergeben hätten.... Erst nachdem die Eltern die Betreuung des Kindes offiziell in die Hände des Jugendamtes gelegt hatten, war letzteres auch offiziell zuständig....

jackysalukas 
Beitragsersteller
 30.07.2015, 11:00

Das Jugendamt hat uns aber von Anfang an zu gesichert das wir das Geld rückwirkend ab dem Tag des Einzugs zurückerstattet bekommen! Ansonsten hätten wir es wahrscheinlich gar nicht gemacht mit Umbau und und und

Undsonstso  30.07.2015, 11:20
@jackysalukas

Diese Zusage habt ihr schriftlich?

DFgen  30.07.2015, 11:20
@jackysalukas

Wenn euch das Jugendamt schriftlich zugesichert hätte, dass ihr die Ausgaben vom Jugendamt erstattet bekommt, müsste es sich an die Zusage halten. 

Andernfalls könnte es euch lediglich darauf verweisen, die Ausgaben von anderer Stelle - z.B. den Eltern - einzufordern....

jackysalukas 
Beitragsersteller
 30.07.2015, 12:48
@Undsonstso

Leider nicht. Der Chef vom Jugendamt hat uns dies aber auch zugesagt. Da macht man sich wenn man unerfahren ist ja dann auch nicht viel Gedanken und glaubt dem Amt. Werden jetzt gleich erstmal einen Anwalt aufsuchen.

Ich denke schon, das die so rechtens ist.

Vor der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages waren die Eltern in Verantwortung bezüglich des Kindes.

jackysalukas 
Beitragsersteller
 30.07.2015, 12:45

Beide Eltern waren nicht in der Lage sich ums Kind zu kümmern. Sogar zeitweise unzurechnungsfähig. Das Sorgerecht wurde vor vom Jugendamt entzogen. Also wäre die kleine nicht bei uns gewesen wäre sie eh ein paar Tage später in eine Pflegefamilie oder ein Heim gekommen. Und so ein Heim hätte auch direkt bezahlt werden müssen.

PoisonIvy  30.07.2015, 14:29
@jackysalukas

Ja und das Kindergeld geht während der Unterbringung gesamt an die Jugendhilfe. Wenn man unrechtmässig Kindergeld erhalten hat, also während das Kind schon untergebracht ist, noch Kindergeld bezog, so ist es zurückzuzahlen. Die Ämter sind da rigoros.

Was spricht also dagegen, daß die Eltern das Kindergeld, das noch aussteht (also die 5 Monate) direkt an euch zu zahlen, sie könnten ja eine Ratenzahlung vereinbaren.


PoisonIvy  30.07.2015, 08:55

Genau, wo soll denn das Geld herkommen, das das Amt auszahlt? Eben - das Kindergeld wird vom Amt eingezogen und es wird geprüft werden, wie die wirtschaftliche Situation ist und soviel müssen die Eltern dann berappen. Also die 7 Monate Kindergeld sind auch schon ein guter Betrag, den sollen sie sich von den Eltern geben lassen.

Nur mal so als Gedankenspiel: wenn das Amt rückwirkend gezahlt hätte, dann hätten die Eltern sowieso auch das Kindergeld rückwirkend dem Amt erstatten müssen.

Haben die Eltern euch kein Geld gegeben? Das Kindergeld und ein gewisser Teil zum Unterhalt hätte euch von denen sicher zugestanden, schliesslich haben sie in der Zeit keine Kosten gehabt.

jackysalukas 
Beitragsersteller
 30.07.2015, 12:33

Zwei mal wurde das Kindergeld an uns weiter überwiesen. Das ist aber auch schon alles. Bei denen ist auch nichts vorhanden. Sind selber froh das sie überleben von daher...