Verwaltet ein gesetzlicher Betreuer immer das Geld von seinem Betreuten?
Oder kann man noch sein eigener Herr über sein Konto sein?
4 Antworten
Also uneingeschränkten Zugriff wird man ganz sicher nicht haben, deshalb gibt es ja den gesetzlichen Betreuer. Aber wie es im Detail aussieht ist glaub ich von Person zu Person unterschiedlich und liegt in der Hand des Betreuers, wieviele Rechte er dir gibt und wie viele nicht.
Ziel ist ja, dass du irgendwann auch ohne den Betreuer sorgsam mit Geld umgehen kannst, und man lernt nur, wenn man übt. Es ist daher eigentlich nicht im Interesse des Betreuers, dass du gar keinen Zugriff mehr hast.
Wenn die Betreuung die Vermögensverwaltung einschließt bist natürlich nicht mehr Herr über dein Konto. Es ist aber üblich ein Zweitkonto mit Einschränkungen einzurichten, wo Geld für alltägliche Ausgaben bereitgestellt wird, und über dieses verfügt dann der Betreute.
Wenn es ein gesetzlicher Betreuer ist, wird das vom Gericht festgelegt, je nach dem was nötig ist, man kann das auch nochmal mit dem Betreuer absprechen, wenn der es nicht für nötig hält, muss es nicht sein.
Wenn man freiwillig eine Betreuung beantragt kann man es sich aussuchen.
Das kommt darauf an für welche Bereiche die Betreuung eingerichtet ist