O2 Widerruf - nicht akzeptiert jetzt Mahnung?

5 Antworten

Ein Widerruf kann in Textform erfolgen - also auch per E-Mail.

Zur Wirksamkeit ist erforderlich, daß die Person des Erklärenden und der Vertrag, auf welchen sich der Widerruf bezieht, zweifelsfrei erkennbar ist.

"Auftragsnummer, Name, Anschrift" --> ist ausreichend zu Identifizierung

Voraussetzung zur Wirksamkeit des Widerspruchs ist allerdings, daß der Vertrag über das Internet abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag) und nicht z. B. in einem Geschäft.

Elfe278 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 08:55

Dem ist so, es wurde online gemacht!
Super vielen Dank für die Antwort!
LG!

also Wiederspruch ist Wiederspruch hast alles richtig gemacht aber du hast eine Kundennummer die bekommt jeder der sich ein Vertrag macht ich habe das auch mal gemacht ohne Kundennummer ist durchgegangen

wenn du die Beweise hast das du fristgerecht gekündigt hast mit datum der Mail und die Bestätigung hast das die Karte unterwegs ist mit datum und dein Wiederspruch innerhalb der Frist ist (also ab dem so du die Karte in der Hand hast) würde ich diese Beweise aufbewahren und dort anrufen und sagen das wenn die nicht die Kündigung annehmen die in der Frist war gehst du rechtliche Schritte ein sag du hast Beweise das es fristgerecht war

weil sowas geht nicht dir viel Erfolg

FragDenis  30.06.2017, 01:31

bitte nicht zu danken

Elfe278 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 00:52

Gott sei Dank ja, habe beide Emails mit allen notwendigen Angaben noch da.
Androhung rechtlicher Schritte möchte ich auch auf jeden Fall, wie gesagt, wollte mich nur sehr gerne vorher absichern.
Aber set Satz "Widerruf ist Widerruf" reicht mir fast schon, bislang habe ich das nämlich genau so gesehen, war nur wirklich verunsichert! Vielen Dank!! LG

Am besten bei der Betrüger bande Anrufen Kundennummer brauchen die nicht immer da reicht auch der Vollständige Name mit Adresse und Geburtsdatum..

Elfe278 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 00:50

Auf jeden Fall, ich wäre nur furchtbar gerne gwappnet und würde mich gerne auf Wissen beziehen (habe aber echt keine Sh ung inwieweit das wirklich sein kann..)

Hallo Elfe278,

wenn da eine Rückfrage kam, ist der Widerruf ja angekommen und das Ganze sollte entsprechend zu klären sein. Schreib uns gerne bei Facebook (o2 Deutschland), Twitter (@o2de), im Chat ( https://www.o2online.de/chat) oder wende ich einmal telefonisch an die Kundenbetreuung.

Lieben Gruß

Sandra

Wo wurde denn der Vertrag abgeschlossen.

Elfe278 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 08:56

Ab sofort wird das auch definitiv so gemacht.. vielen Dank für die Antwort!

siggiiii  30.06.2017, 00:58

Hmm dann müssen sie die Kündigung auch akzeptieren aber bei so wichtigen Sachen würde ich immer per Einschreiben mit Rückantwort kündigen.

Elfe278 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 00:54

Ahso stopp sorry, Online wäre wohl die Antwort auf deine Frage gewesen :-)

Elfe278 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 00:48

Bei O2 ...