Vertragsrecht bei Philips?
Guten Morgen,
ich habe am Black Friday eine Zahnbürste bestellt, weil diese an dem Tag stark reduziert war. So kam die Auftragsbestätigung und alles war wie gewohnt. Ende der nächsten Woche bekomme ich eine Mail, dass es iIhnen Leid tut aber diese Zahnbürste so stark vergriffen ist und der Vertrag aufgelöst wird. Können die das einfach so machen? Ich habe doch mit dem Unternhemen ein Vertrag abgeschlossen und da können diese einfach so von dem Vertrag zurück treten? Müssen diese mir nicht ein ähnliches Produkt zur Verfügung stellen oder eine Vergünstigung für ein anderes anbieten? Ich schrieb darauf den Kundenservice an und diese wollten mich mit 10% zufriedenstellen. Sogar mein Sohn bekommt als Student 15%... Ich finde das eine absolute Frechheit und wollte fragen, ob das so geht?
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Direkt nach deiner Bestellung hast du vermutlich eine automatisch generierte EINGANGSBESTÄTIGUNG deiner Bestellung von Philips an deine E-Mail-Adresse erhalten, aber eben noch keine Auftragsbestätigung !
Die AUFTRAGS-BESTÄTIGUNG/-ANNAHME kommt üblicherweise erst mit Versand der Ware zustande.
DAS hättest du auch selber in den AGB der Firma nachlesen können !
Ich finde das eine absolute Frechheit und wollte fragen, ob das so geht?
Ich finde das mehr eine Frechheit, dass du zu faul bist dich selbst zu informieren und statt dessen hier in diesem Rechtsforum mit so einer Lappalie kommst.
Frohe Weihnachten mit deiner alten Zahnbürste
Ja. Nein und Ja. Nein. Ja
Ein paar Fragen weniger in einem Text ist wesentlicher hilfreicher.
Nun zur rechtlichen Bewertung. Zu einem Kaufvertrag gehören immer 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Die 1. Willenserklärung wurde von dir abgeben in Form eine Bestellung. Nun kann Philips diese annehmen oder eben nicht. In dem Fall hat Philips sich entschlossen diese nicht anzunehmen. Was man dir kurz nach der Bestellung zugeschickt hat, war eine rechtlich völlig belanglose Bestellbestätigung getreu dem Moto "Wir haben Ihre Bestellung erhalten" und keine rechtlich bindende Auftragsbestätigung. Lese die Bestätigung nochmals durch, da steht sicherlich nicht Auftragsbestätigung, sondern Bestellbestätigung.
Was du auf so einer Internetseite, im Schaufenster, im Regal oder im Prospekt sieht, nennt der Jurist Anpreisung: Aufforderung (an potentielle Käufer) zur Abgabe eines Angebots, so eine Anpreisung ist also rechtlich nicht bindend für den Verkäufer und somit hast du keinen Anspruch auf Lieferung der Ware.
Aus Kulanz hat man dir bereits 10% gewährt.
die Werbung war eine invitatio ad offerendum
Deine Bestellung das Angebot
die Auftragsbestätigung ist die Annahme des Angebots
= Vertrag zustande gekommen
...
Du solltest auf Lieferung zu den Bestelloptionen bestehen ....
Was der FS als Auftragsbestätigung bezeichnet war vermutlich nur die umgehende Bestellbestätigung. Somit war noch kein Auftrag zustande gekommen UND Philips hatte das Recht die Bestellung zu stornieren !
Weiche auf eine andere Marke aus, ich finde die eh besser.
Ich hatte meiner Frau mal eine Kaffeemaschine von denen zu Weihnachten gekauft...
Nach 6 Wochen im Eimer, und der Reparaturservicewar ein riesen Alptraum.
So kam die Auftragsbestätigung ...
Wirklich eine Auftragsbestaetigung oder lediglich eine Eingangsbestaetigung deiner Bestellung?