Stornierung Möbelbestellung

5 Antworten

§ 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

die erste Frage ist, wann der Vertrag der Vertrrag geschlossen wurde .... das heißt, ob der Widerruf (nicht Stornierung) überhaupt noch möglich ist ....

wenn der Wideruf noch möglich ist, solllte dieser schriftlich erklärt werden (Frist beachten)

nur bei fristgerechtem Widerruf wäre auch das verbundene Geschäft (Darlehen) hinfällig ...


§ 358 BGB

Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag

(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden.

DerCAM  04.09.2014, 02:35
Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt ...

BGB 355 kann man sich hier also im Hinblick auf den Kaufvertrag sparen weil es im stationaeren Handel kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt.

nur bei fristgerechtem Widerruf wäre auch das verbundene Geschäft (Darlehen) hinfällig

Umgekehrt! Ausgehend davon, dass es sich um ein Verbraucherdarlehen im Sinne des BGB 491 handelt, gibt es fuer den Darlehensvertrag sehr wohl ein gesetzliches Widerrufsrecht nach BGB 495. Das mit diesem verbundene Geschaeft ist dann der Kaufvertrag.

jurafragen  04.09.2014, 08:49
nur bei fristgerechtem Widerruf wäre auch das verbundene Geschäft (Darlehen) hinfällig ...

Nur,mdass beim Kaufvertrag eben gerade kein Widerrufsrecht erkennbar ist. Wie DerCAM schon richtig schrieb, das Darlehen kann ggf. noch widerrufen werden, der damit verbundene Kaufvertrag wäre dann aber ebenso weg.

ja, wenn du den Darlehensvertrag noch widerrufen kannst (§ 495 BGB), dann bist du auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden, § 358 (2) BGB.

frodobeutlin100  03.09.2014, 17:29

andersrum ....

;-)

Grinzz  03.09.2014, 21:48
@frodobeutlin100

Nee... solange man sich innerhalb der Frist befindet, kann man beide Verträge widerrufen. Welchen zuerst ist egal. Die Antwort von jurafragen ist schon korrekt!

jurafragen  03.09.2014, 21:56
@Grinzz

So egal ist das nicht, weil hier ja ohnehin nur der Darlehensvertrag widerrufen werden kann. Der Widerruf wirkt dann allerdings auch auf den (verbundenen) Kaufvertrag.

DerCAM  04.09.2014, 02:23
@Grinzz

Fuer den Darlehensvertrag gibt es ein gesetzliches Ruecktrittsrecht (sofern der Darlehensnehmer Verbraucher ist), fuer den Kaufvertrag hingegen nicht. Darum den Darlehensvertrag widerrufen und sich somit auch von dem mit diesem verbundenen Kaufvertrag loesen. Anders rum ginge es nur, wenn der Moebelhaendler vertraglich ein Ruecktrittsrecht eingeraeumt haette (was aber wohl kein Moebelhaendler macht).

Candlejack  04.09.2014, 08:33
@jurafragen

Da muss man mal in die Verträge schauen, wie das geregelt ist. Der Widerruf des Darlehensvertrags widerruft nicht automatisch auch den Kaufvertrag. das sind zwei unabhängige Verträge. In (1) entschließt sich der Käufer zum Kauf der Sache an sich und in (2) entschließt sich der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises. Wenn beide Verträge nicht miteinander verbunden sind, dann ist der Widerruf des Darlehensvertrags unabhängig.

Klar ist das möglich - viele Händler verlangen aber Stornokosten.

Bist du schon in Vorkasse getreten? Aber trotz allem würde ich es auf jeden Fall versuchen

jurafragen  04.09.2014, 08:46
Bist du schon in Vorkasse getreten?

Warum sollte es darauf ankommen?