Grundstück überschreiben bei Geschäftsunfähigkeit?

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Was bedeutet nicht voll geschäftsfähig, wurde Ihnen dies offiziell entzogen? Dann ist der Vertrag anfechtbar und widerrufbar.

Stehen die Großeltern unter gerichtlicher Betreuung, entscheidet dies der Betreuer und die Urkunde muss evtl vom Gericht genehmigt werden.

Meinst du beginnende Demenz: dann lass dies den Notar entscheiden,. Er muss sich davon überzeugen, ob die Beteiligten für ihn geschäftsfähig sind.,

Rippler1985 
Beitragsersteller
 03.12.2020, 00:15

Danke für deine Antwort. Bisher ist nichts offiziell aber vom Notar haben wir gehört das wir die Geschäftsfähigkeit vom Hausarzt bestätigt haben müssen oder in der zweiten Variante, dass der Notar dies auch prüfen kann. Und da machen wir uns jetzt halt Sorgen weil beide schon ziemlich verwirrt sind und viel vergessen was so das kurzzeitig Gedächtnis angeht.

kabbes69  03.12.2020, 22:23
@Rippler1985

Kommt jetzt drauf an, welche Auswirkungen der Vertrag auf die Erbfolge der Großeltern hat: gibt es Erben, die hier gegen den Vertrag versuchen könnten, rechtlich vorzugehen: dann würde ich evtl die Betreuung für die Großeltern beantragen.

https://dejure.org/gesetze/BeurkG/11.html

Den Rest kann ich schwierig einschätzen ohne die Großeltern zu kennen. Wenn ihr den Termin zur Beurkundung vereinbart und der Notar lehnt die Beurkundung komplett ab: entstehen euch Notarkosten.

Inwieweit ein Arzt eine Geschäftsfähigkeit bestätigen kann? Noch nie gehört .

Habe gerade dies noch gefunden, vielleicht interessant. Abschnitt 2b

https://www.erbrecht-papenmeier.de/ratgeber/testierfaehigkeit.php

Rippler1985 
Beitragsersteller
 06.12.2020, 13:17
@kabbes69

Das mit den erben ist alles geklärt. Wir haben dieses Vorhaben in der ganzen Familie besprochen. Da gibt es dann für die erben die Verzichtserklärung. Für diese gibt es bei antritt des Erbes noch andere Grundstücke und Häuser. Bzw. Haben einige ihres auch schon per Schenkung bekommen. Somit steht jeder hinter dieser Sache.

Was den Hausarzt angeht, das ist anscheinend gängig denn der Arzt hat sowas wohl schon öfter gemacht und hat mir genau erklärt wie das abläuft und was es kostet, scheint wohl nicht unüblich zu sein und wenn der Notar schon dazu rät wird das wohl so sein.

Der Notar darf die Beurkundung des Übertragungsvertrages nicht vornehmen, wenn er feststellt, dass ein Vertragspartner nicht mehr geschäftsfähig ist. Daher ist es zwingend erforderlich, beim zuständigen Amtsgericht-Betreuungsgericht eine geeignete und vertrauenswürdige Person (das kann und sollte durchaus ein Verwandter sein, der die nötige Intelligenz und Gewandtheit hat, dieses Amt wahrzunehmen) zum rechtlichen Betreuer zu bestellen. Nach seiner Bestellung darf der Betreuer für den nicht Geschäftsfähigen handeln und den Vertrag schließen. Allerdings wird das Betreuungsgericht voraussichtlich bestimmen, dass der Vertrag nach seiner Beurkundung betreuungsgerichtlich genehmigt wird. Diese Genehmigung wird in der Regel erteilt, wenn der Vertrag zeigt, dass die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen des Betreuten darin gewahrt worden sind.

Der Betreuer muss für die nicht geschäftsfähigen Beteiligten handeln. Der Betreuer benötigt aber die Genehmigung des Betreuungsgerichts und darf Schenkungen nur im Ausnahmefall vornehmen. Hier könnte so eine Ausnahme vorliegen, wenn die Großeltern diesen Wunsch haben. Allerdings könnte es sich als schwierig erweisen, das gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen.

man kann ein Grundstück nicht überschreiben sondern nur verkaufen , verschenken oder vererben, was aber entfällt da sie noch leben. Wenn sie nicht geschäftsfähig sind, haben sie einen Betreuer der zustimmen muss. der sollte mit zum Notar gehen