Vertrag mit eingescannter Unterschrift gültig?
Hallo,
ist ein Vertrag, welchen ich mit einer eingescannten Unterschrift von mir versehe und per Mail an den Empfänger schicke rechtsgültig?
Wenn ich auf einem Blatt Papier unterschreibe, das Ganze dann einscanne und als Bild in das Dokument kopiere kann die Unterschrift im Zweifelsfall doch eigentlich genauso untersucht werden wie eine "analoge" Unterschrift auf dem Vertrag, also müsste das doch auch so gehen oder?
Mich ärgert das Hin und Hergeschicke mit der Post immer sehr^^...
Danke :)
7 Antworten
gesetzlich vorgeschrieben ist die Schriftform (also keine Mail, kein scan, kein Fax) in einigen Fällen:
bei der arbeitsrechtlichen Kündigung
beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages
bei der Mitteilung über die Übernahme einer Hypothekenschuld
bei einem Widerspruch des Mieters gegen eine Kündigung
bei einer Bürgschaft
bei einem Schuldanerkenntnis
++++
Wenn man ohne besondere Verfahren (verifzierte Übertragung) nur scan oder Fax schickt, ist das im Zweifel immer anfechtbar. Aber in vielen Fällen spielt das kaum eine Rolle, wenn du etwas bestellst, hast du sowieso ein Widerrufsrecht, zahlst die Rechnung, lässt die Widerspruchsfrist ablaufen, dann ist der Vertrag gültig, aber das wäre er auch wenn du telefonisch bestellt hättest.
Wenn das so einfach wäre und rechtskräftig ist, kannst Du auch gut Probleme bekommen.
Denn dann kann jeder, der irgendwie ein unterschriebenes Dokument von Dir in die Hände bekommt, Deine Unterschrift scannen und in Deinem Namen verschicken.
Per Fax wird es, ob es rechtskräftig ist, weiß ich nicht, eigentlich immer akzeptiert. Die Gefahr ist hier aber nicht geringer als per Mail. Eher noch größer, weil nichteinmal eine Emailadresse verifiziert werden kann.
Schau mal auf ePost.de. Da hast Du auch rechtskräftige Möglichkeiten.
Mich ärgert das Hin und Hergeschicke mit der Post immer sehr^^..
Und erst dioese Portokosten :-(
Mag ja alles sein, aber eine eigenhändige Unterschrift im Original meint eben genau das was es besagt.
Es mag ja sein, das der unterschriebene Vertrag (!) vorab per Fax oder als Scan per E-Mail-Anhang übermittelt seinen Zweck erfüllt, etwa wenn damit ein Vertragsangebot zeitnahe angenommen würde, aber auf das per Post nachträglich vorgelegte Original darf der Empfänger bestehen.
Du könntest ja leicht behaupten, diesen Vetrag nie gelesen, unterzeichnet und dann verschickt zu haben und das Gegenteil wäre dann eben nicht beweislich. Denn jeder kann deine Unterschrift scannen, unter ein Dokument einfügen und Mails versenden :-)
G imager761
Ein Vertragspartner wird immer die Original-Unterschrift verlangen. Deine Unterschrift einscannen könnte ja jeder. Und du solltest froh über diese Vorschrift sein, weil dadurch niemand angeblich in deinem Namen Verträge abschließen kann.
Hängt ganz & gar von der Art des Vertrages ab. Beispielsweise Verträge über Immobilien sind bisher nur im Original gültig.
Manche Verträge sind an keine besondere Form gebunden, Handschlag oder Nicken reicht. Denk z.B. ans Börsenparkett.
Seit geraumer Zeit jedenfalls werden PDF-Dokumente wie Originale oder Telefaxe anerkannt. Wenn Du den Vertrag also ausdruckst, den von Hand unterschreibst und das ganze dann scannst und als PDF speicherst und versendest, bist Du auf der sicheren Seite.